_— 629 — Ablauf der Einspruchsfrist der Aufsichtsstellen rechtskräftig.. In Großbritannien unter- jegen die Verordnungen der Lokalbehörden der Genehmigung des Gesundheitsministers bzw. dem Einspruch der Home office; im übrigen ist die Grafschaftsaufsicht über die Gemeinden bzw. die Staatsaufsicht. über alle Selbstverwaltungsverbände beschränkt, Anordnungen können nur auf dem Umweg über ein gerichtliches Urteil erzwungen werden. Eine unmittelbare Einflußnahme ohne ein solches ist möglich, wenn sie sich der Staat — wie es auf vielen Gebieten der Fall ist — mittels finanzieller Subventionen gesichert hat. In allen Staaten wird das Rechnungswesen der Selbstverwaltungen durch den Staat bzw. durch eine von ihm delegierte Instanz geprüft. Ebenso ist (mit Ausnahme von Großbritannien) die Budgetaufstellung der Genehmigung bzw. Kontrolle der übergeordneten staatlichen Verwaltungsstufe unterworfen. Überall ist Zwangsetatisierung vorgesehen, falls, obligatorische Aufgaben nicht erfüllt werden, Verschiedene Bedeutung der Verwaltungsstufen Bei einem Überblick über den Stufenbau der Staats- und Selbstver- waltung ist zu bedenken, daß die-einzelnen Stufen der Selbstverwaltung international nicht ohne weiteres vergleichbar sind. Auffällig ist die Verschiedenheit der Überblick über den Aufbau von Staats- und Selbstverwaltung Verwaltungsstufen - 5. Staatsverwaltung Oberbau 1. Unterstufe ..... 3. Unteretuie ..... 3. Unterstufe ..... Selbstverwaltung 1. St ......... 2, Stufe v...000000 8, Stufe s..0.0.000 England und Wales 18 Ministerien und Zentralämter 31, Verwaltungsgraf- Graf- en BR schafts- 37 Stadtgrafschaften rat 1 Grafschaft London a räte i. 253 Municipal Bo- roughs ; 28 hauptstädtische Bezirke, 1 City | von London 2, 779 städtische Be- zirke 649 ländliche Be- | zirke Statutar- städte- Stadträte städtische bzw. länd- liche Distrikts- räte 2801 Kirchspiele unter Kirch- spielräten bzw. -Versammlungen Frankreich 14 Ministerien (Zahl schwankend) 9 Departements: Präfekt ernannt auf Vorschlag des Gene- ralrates mit Präfek- Surbüros und Son- derverwaltungen und Seinedeparte- ment (Paris) 279 Arrondissements: Unterpräfekt und Arrondissementsrat 37 987 Gemeinden ‘Bürgermeister als Organ der staat- lichen Auftragsver- yaltung) 39 Departements Generalrat (Vor- sitzender der Prä- fekt) 37 987 Gemeinden; Gemeinderat Bürgermeister ‚Maire} | Belgien 11 Ministerien ‘ Provinzen: Gou- verneur. und Pro- vinzialgreffer 1 Arrondissements: Arrondissement- kommissar 0 Kommunen Bürgermeister als Irgan der staat- lichen Auftragsver- waltung, - ernannt vom König aus der Mitte des Gemeinde- rates 9 Provinzen Provinzialrat:(Vor- sitzender: Gouver- neur} 2320 Gemeinden; Go- meinderat; Schöf- fenkollegium und Bürgermeister (er- nannt) Italien 13 Ministerien 92 Provinzen: Präfekt mit ernannten Bei- räten: Präfekturrat und Provinzialwirt- schaftsrat Rom und Neapel ı 672 Gemeinden (Po- destA ernannt, Eh- ronbeamter) D .) Als Beirat des Podastä fungiert für die gemeindeeigenen Angelegenheiten der ernannte Gemeinderat. — ) Zn Beirat für den prifekten für die provinzialeigene Verwaltung fungiert der Provinzialrat (ernannt), dessen Präsidium durch Personalunion mit. Täfektenamt verknüpft ist.