— 7109 — den Jahren 1925, 1926, 1927 und 1928 mit 88,02 vHI bzw. 86,97 bzw. 86,58 bzw. 86,37 vH am höchsten, in Großbritannien mit seiner stark ausgebauten lokalen Selbst- verwaltung in den Rechnungsjahren 1925/26, 1926/27,.1927/28 und 1928/29 mit 79.20 bzw. 77,36 bzw. 77,43 bzw. 77.19 vH. am niedrigsten. Hinsichtlich der Aufgliederung der Gesamtsteuer- und Zolleinnahmen nach den Hauptsteuergruppen stehen sich Großbritannien einerseits und die drei romanischen Staaten und Österreich andererseits gegenüber. In Großbritannien liegt das Schwergewicht der Besteuerung bei den Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen, deren Anteil am Gesamtsteuer- und Zollauf- kommen sich in den behandelten Jahren auf 66,86 bzw. 65,86 bzw. 65,74 bzw. 64,72 vH belief. Die Income Tax und Sur-Tax allein machte 57,34 bzw. 53,59 bzw. 53,91 bzw. 51,90 vH der Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen und 38,34 bzw. 35,30 bzw. 35,44 bzw. 33,59 vH der Gesamtsteuer- und Zolleinnahmen aus. Die Anteile der Steuern vom Verbrauch und Aufwand einschließlich der Zölle betrugen dagegen in den antsprechenden Jahren nur 30,13 bzw. 31,13 bzw. 31,18 bzw. 31,79 vH der Gesamtsteuer- und Zolleinnahmen. Eine allgemeine Geschäftsumsatzsteuer fehlt im britischen Steuer- recht. In Österreich, Frankreich, Belgien und Italien treten die Steuern vom Einkommen, ‚Ertrag und Vermögen hinter den Steuern vom Umsatz, Verbrauch und Aufwand einschließlich der Zölle an Bedeutung zurück, und zwar in Belgien und Frank- reich in. einem geringeren Maße als in Italien und Österreich: Staat und Jahr Österreich Leere 192600 Frankreich 1925... 1926.... 1927, . 19922 nn. Een Belgien 1925. ,000000 4 1927 ; Italien 1925. .... Steuern. vom Einkommen, Ertrag und Vermögen Steuern vom Umsatz, Verbrauch und Aufwand, einschließlich Zölle In vH des Gesamtsteuer- und Zoll- anfkommens 38,19 238.65 56,29 55.88 x © 47,79 37,59 39,89 1 28.06 1 36,76 44,79 44,19 A458 18,83 X7 59 37,51 24.06 37.84 51.44 Die Anteile der Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen liegen, abgesehen von denjenigen Belgiens und Frankreichs im Jahre 1925, ungefähr auf der gleichen Höhe. Während aber in Frankreich, Belgien und Italien innerhalb der Steuern vom Einkommen und Ertrag das Schwergewicht bei einem System von Schedulensteuern mit hohen, überwiegend proportionalen Steuersätzen liegt, zu dem zur stärkeren Belastung der hohen Einkommen eine Ergänzungsteuer auf das Gesamteinkommen hinzukommt, tritt in Öster- reich innerhalb der Einkommen- und Ertragsteuern die progressive Globaleinkommen- steuer vor den Ertragsteuern, die verhältnismäßig niedrige, überwiegend proportionale Steuersätze aufweisen, an Bedeutung hervor. So bestritt die Ergänzungsteuer auf das Gesamteinkommen in Frankreich 1925 18.63 vH. 1926 20.85 vH. 1927 12,20 vH und