— 740 — Die unterschiedliche Bedeutung der Vermögen besitzenden Schichten in den einzelnen Ländern kommt aus den bereits an anderer Stelle angegebenen Gründen (vgl. S. 733) in »biger Übersicht nicht zum Ausdruck. Sie ist in gewissem Umfange zu erfassen, wenn man die Gesamtzahl der in der Übersicht ausgewiesenen Nachlaßfälle zu der Be- völkerungszahl in Beziehung setzt. Übersicht 40 Zahl der Nachlässe auf je 10000 Einwohner Zahl der Nachlässe Land Frankreich .. Großbritannien ‚......... Vereinigte Staaten von Amerika ... Jahr 1926 1927 | 1927/28 1928/29 | 1925 1928 | Bevölkerung 40 743 897 40 920 000 | 45 435 000 45625000 . 115378 000 {20 000 013 Klasse I bis VI auf je Send 1000 Ein- zahl | wohner 47822 46 438 38 005 a Klasse IV bis VI _ | auf Je Grund 10000 Ein- zahl wohner 2.698 2.999 0,7 0,7 1,7 1,8 0,9 0,5 7 761 3088 0 751 A210 Es ergibt sich hieraus, daß — die annähernde Übereinstimmung der vorgenommenen Klassenabgrenzung vorausgesetzt — die Zahl der auf die gegenübergestellten Klassen {I bis VI) entfallenden Nachlässe bei Frankreich verhältnismäßig höher ist als bei Groß- britannien. Diese Tatsache steht in engem Zusammenhange mit der Verteilung der Nachlässe innerhalb der erfaßten Stufen, wie sie aus Übersicht 39 hervorgehen. Bei Frankreich kon- zentrieren sich die Nachlässe hauptsächlich in den unteren Klassen — KlasseI und II aımfassen rund 95 vH der Nachlaßfälle und über 45 vH des Nachlaßbetrages — während in Großbritannien die oberen Stufen stark hervortreten. Besonders deutlich tritt dieser Unterschied bei den Nachlaßbeträgen in Erscheinung, die in Großbritannien nur zu rund 20 vH auf die ersten beiden Klassen entfallen. Danach ist eine gewisse Übereinstimmung in der Einkommensgliederung und dem Vermögensaufbau der beiden Staaten fest- zustellen. Die Verteilung der Nachlässe Jäßt darauf schließen, daß in Frankreich ent- sprechend der Lagerung der Einkommen eine breite Schicht kleiner und mittlerer Ver- mögen vorhanden ist. Nicht so groß ist diese in Großbritannien; dafür besitzen die hohen Vermögen in Übereinstimmung mit dem starken Hervortreten der großen und größten Einkommen hier eine erhebliche Bedeutung. Die Vereinigten Staaten sind mit den beiden vorhergenannten Staaten wegen der verschiedenen Klassenabgrenzung nur schwer vergleichbar. Stellt man den Anteil der Nachlaßfälle der Klassen IV bis VI an der Be- völkerungszahl dem entsprechenden Frankreichs und Großbritanniens gegenüber, so ergibt sich, daß in den Vereinigten Staaten die hohen Vermögen verhältnismäßig keine zo bedeutende Rolle spielen wie in Großbritannien. Die Momente, die für die Verteilung der Erbschaftsteuerbelastung maßgebend sind, stimmen im wesentlichen mit denen überein, die auch für die Einkommenbesteuerung vestimmend waren. Die Tatsache, daß die hohen Vermögensklassen sehr stark besetzt sind, gestattet es Großbritannien, die kleineren Vermögen steuerlich weitgehend zu schonen und die Erbschaftsteuersätze dafür in den oberen Klassen stark anzuziehen, Entsprechend entfällt auch der größte Teil des Betrages der Erbschaftsteuern auf die oberen Klassen (Klasse IV bis VI etwa 90 vH). Frankreich ist dagegen genötigt, bereits die unteren Nachlaßklassen in höherem Maße zur Erbschaftsteuer heranzuziehen. Diese bringen infolgedessen auch einen größeren Anteil an dem Gesamtsteuerbetrag (Klasse I bis III etwa 40 vH) auf. Am niedrigsten ist die Belastung der Vermögen durch die Erbschaftsteuern in den Vereinigten Staaten. Auch hier wird die Steuer über- wiegend von den hohen Vermögen (Klasse V und VI rund 95 vH des Gesamtsteuer- betrages) getragen.