746 — 2. Die Staatsschulden Frankreichs Der Stand der Staatsschulden Frankreichs, wie er im »Budget g6n6ral« angegeben wird, ist in folgende Abschnitte eingeteilt: A. Dette interieure (innere Schuld): 1. Dette perpötuelle et & long terme (ewige und langfristige Schuld), 2. Dette & court terme (kurzfristige Schuld), 3. Dette flottante (schwebende Schuld); B. Dette exterieure (äußere Schuld): 1. Dette envers les gouvernements alli6&s (Schuld an die alliierten Regierungen), 2, Dette commerciale (kommerzielle Schuld). Die innere Schuld ist demnach nach dem Gesichtspunkt der Laufzeit unterteilt, während lie äußere Schuld nach Gläubigern getrennt ausgewiesen wird. Die ewige und langfristige Schuld (Dette perpetuelle et a long terme) umfaßte in der Vorkriegszeit die ewige und die amortisable 3prozentige Rente und die 3'/2prozen- tige amortisable Rente. Etwa 75 vH der gesamten Vorkriegsschuld Frankreichs ist mit diesen Emissionen erfaßt. Bis zum Jahre 1928 ist der Anteil dieser Schulden an der gB- samten inneren Schuld auf 8,1 vH zurückgegangen, was überwiegend auf die Neuaufnahme von Krediten während des Krieges zurückzuführen ist. Im November 1915 wurde, nachdem sich das französische System der Kriegs- finanzierung durch Vorschüsse seitens der Bank von Frankreich an den Tresor infolge der Dauer des Krieges als unzureichend erwiesen hatte, die erste Kriegsanleihe in Form der 5 prozentigen Rente aufgelegt, die einschließlich Konversionen 13 307,8 Mill. fr erbrachte; an Barzeichnungen kamen 6284,7 Mill. fr auf. In fast regelmäßigen jährlichen Abständen erfolgten die Emissionen weiterer Kriegsanleihen, für die, wie aus der nach- folgenden Übersicht ersichtlich wird, insbesondere der niedrige Emissionskurs charakte- ristisch ist. In die Übersicht wurden die beiden großen Anleihen des Jahres 1920 mit einbezogen, da diese zu einem erheblichen Teil der Konsolidation bzw. Konvertierung un- mittelbarer Kriegs- und Demobilisationsschulden dienten. Der Anteil der Kriegsanleihe an der gesamten inneren Staatsschuld Frankreichs ist für das Jahr 1928 mit 31.12 vH anzugeben. Im Rahmen der langfristigen Schulden sind ferner die 5- und 6 prozentigen Serien der besonders privilegierten »Obligations du Credit National« zu erwähnen, die als Wiederaufbauschulden mit einer Laufzeit von 25, 50 und 75 Jahren in der Zeit von 1919 bis 1924 begeben wurden. Die Tilgung erfolgt durch Auslosung unter teilweiser Gewährung eines Aufgeldes, Als langfristige Wiederaufbauschulden haben ferner- hin die 6prozentige Rente von 1927 und die 5prozentige Rente von 1928 zu gelten, die insgesamt 39,8 Mrd. fr erbrachten und überwiegend der Konversion kurzfristiger Titres zugeführt wurden. Im Jahre 1928 waren etwa 18,3 vH der inneren Schulden Wiederaufbauschulden (zuzüglich kurzfristiger Obligations und Bons). Unter den lang- fristigen Nachkriegsanleihen nimmt die 4 prozentige Rente von 1925, die ausschließlich zur Konversion von »Bons de la Defense Nationale« bestimmt war, eine Sonderstellung ain. Diese Anleihe ist mit einer Goldgarantie für den Jahreszinssatz auf der Basis 1£= 59fr ausgestattet. Da die Tilgung nur zum Mindestsatz des 50fachen Wertes des Halbjahreskupons erfolgen darf, ist damit auch für die gesamte Anleihe eine Goldgarantie yeboten. Der Gesamtertrag dieser Anleihe stellte sich auf 5933,6 Mill. fr. Im Jahre 1926 wurden die 6vprozentigen Obligationen (Tabakanleihe) von der im August 1926