— 836 — 2; Die Einnahmen aus den Loan Funds werden, soweit sie nicht nominelle, durch Konvertierungen entstehende Beträge darstellen, in der Hauptsache zur Deckung des außerordentlichen Bundesbedarfs (Betriebsinvestitionen, Schiffsbauten, Ge- währung von Anleihen an die australischen Kinzelstaaten sowie von gewissen Kapitalausgaben auf Grund des Krieges) verwandt. ; Von dem Bestand :des Anleihefonds Ende des Rechnungsjahres 1928/29 (5,8 Mill. £) wurden 5,0 Mill. £ zur einstwei- ligen Deckung des aufgelaufenen Budgetdefizits benutzt. Die Betriebe sind brutto in den Haushalt eingestellt. Sämtliche aufgewendeten Schuldzinsen sowie ein bedeutender Teil der Tilgungsbeträge sind im Konsolidierten Fonds enthalten, und zwar hauptsächlich unter dem Posten »Ausgaben auf Grund des Krieges« (war services); außerhalb der oben genannten 3 Fonds besteht ein eigener Tilgungsfonds (National Debt sinking Fund), in den neben Zuweisungen aus dem Konsolidierten Emımnahmefonds auch außerbudgetäre, in der gebotenen Ausweisung nicht enthaltene Einnahmen in Höhe von jährlich 1*/2 bis 2'/y Mill, £ fließen... Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben durch Abführung an bzw. Entnahme aus den Kassenfonds der laufenden und der Kapitalrechnung ist hier netto durchgeführt, nicht, wie in den Originalausweisungen, brutto (d.h. unter Weiter- führung der angehäuften Kassenbestände bzw. Fehlbeträge). Britisch-Indien (Zentralregierung) Die Parität der Rupie stieg infolge der Zunahme des Silberwertes im Vergleich zum Goldwert von 16 d vor dem Kriege auf 18 d in der Nachkriegszeit (100 Rps = 153,22 ZA); ihr Devisenkurs war in den Berichtsjahren vollwertig. Das Finanzjahr läuft vom 1. April bis 31, März. Seit 1920 sind die Finanzen der Provinzen von denen.der Zentralregierung abgetrennt; daraus erklärt sich die Ver- minderung der Haushaltsziffern in den Nachkriegsjahren; die Kinnahmen und Ausgaben der Provinzen erreichten in den etzten drei Berichtsjahren je efwa 900 Mill. Rps. Die Beiträge der Provinzen zu den Ausgaben der Zentralregierung werden seit 1927/28 nicht mehr eingefordert. Der indische Haushaltsplan trennt die Ausgaben nach ihrer Deckung durch laufendo oder Kapitaleinnahmen. Ein yeringer Teil der Investitionen wird aus laufenden Einnahmen gedeckt, die sonstigen, aus Anleihemitteln getätigten und Äaher in der gebotenen Ausweisung nicht enthaltenen Investitionen (vor allem für den Ausbau des Verkehrswesens, ein- ;chließlich der Eisenbahnen) werden in der Kapitalrechnung mit folgenden Beträgen aufgeführt: 1925/26 275,3; 1926/27 316,6; 1927/28 350,6 Mill. Rps. Der Haushalt der Staatseisenbahnen ist seit 1925 unabhängig vom allgemeinen Haushalt. [hr Betriebsüberschuß, der sich durch Abzug der‘ Betriebsunkosten, Reparaturen, Überweisungen. an den Absechreibungs- fonds usw. von: den Bruttoeininahmen ergibt, wird im allgemeinen Haushalt aufgeführt. Aus diesen Beträgen wird dann der Zinsendienst für das Eisenbahnkapital geleistet und der Rest derart geteilt, daß dem allgemeinen Haushalt Beträge ;n Höhe von 1 vH des Anlagekapitals der wirtschaftlichen Eisenbahnlinien (offenbar als Beitrag zum Tilgungsdienst} and !/, des endgültigen Reingewinns der Eisenbahnen zufällt, während die restlichen */, des Reingewinnes dem Reservefonda der Eisenbahnverwaltung zufließen, Der Anteil des allgemeinen Haushalts (z. B. 1925/26 54,9 Mill. Rps.) ergibt sich aus dem. Unterschied zwischen dem in der vorliegenden Übersicht ausgewiesenen Einnahme- und Ausgabe- beträgen der Eisenbahnen. In der Vorkriegszeit wurden Eisenbahnen, Post und Bewässerung brutto ausgewiesen, in der Nachkriegszeit netto. ' Kanada (Bund) Der kanadische Dollar hat die gleiche Parıtät wie der U. 8. A.-Dollar. Das Finanzjahr läuft vom April bis März. Die Einhahmen des Dominion fließen in den Consolidated Fund, aus dem in erster Linie die ordentlichen Ausgaben be- zahlt werden. Der Rest wird für die Sonderausgaben (auf Grund des‘ Krieges und Kosten von Anleiheauflegungen), Kapitalausgaben (vorwiegend Kanalbau) und Darlehen verwendet. Die dann etwa noch verbleibenden Überschüsse des Con- zolıdated. Fund, wie sie sich seit 1924/25 stets ergeben haben, werden zur Schuldentilgung verwandt; dagegen bestehen.ordent- üiche Ausgaben für Schuldentilgung wie in den Vorkriegsjahren (z.B. 1913/14 1,4 Mill. $) gegenwärtig nicht mehr. Es zind Tilgungsionds, vor allem für die äußere Schuld, vorhanden (Bestand 381, März 1928: 49,0 Mill. $). Die Post und Kanäle (bis 1919 auch die Bundeseisenbahnen) sind brutto im Etat enthalten. Die Bundeseisenbahnen sind seit 1923 verselbständigt und haben einen selbständigen Etat; dieser wies bis in die letzten Jahre z. T. hohe Fehlbeträge auf; zu ihrer Deckung sowie für Zinsleistungen mußte der Bund bisher hohe zinslose Vorschüsse gewähren. Doch er- zceheint auch im Bundeshaushalt für die Bundesbahnen ein mäßiger Posten für Betriebsausgaben und Reparaturen zu- sammen mit den Ausgaben für die Kanäle. Die Ausgaben für Schuldendienst umfassen nicht den Schuldendienst der Bundesbahnen, der allein an Zinsen 1926/27 73 Mill. $ beifrug. Die Einnahmen aus Schuldenaufnahme werden nicht unter Einnahmen des Konsolidierten Fonds ader unter Sondereinnahmen geführt. Südafrikanische Union (Bund) Das südafrikanische £ hat die gleiche Parität wie das englische £. Das Finanzjahr läuft vom 1. April bis 31, März. Das Finanzsystem der Union unterscheidet zwei Fonds: den Konsolidierten Einnahmefonds (Consolidated Revenue Fund), der sich aus einem Einnahmekonto und einem Anleihekonto zusammensetzt und den Fonds der Eisenbahnen und Häfen, In der obigen Aufstellung sind nur die Einnahmen und Ausgaben des Einnahmekontos wiedergegeben (also Jer ordentliche Haushalt), da nur dieser in den vorhandenen Quellen genügend ausgegliedert ist, während die Kapital- ausgaben aus dem Anleihekonto mit den Kapitalausgaben der Provinzen und der Bundesbahnen, die keine eigenen Anleihen aufnehmen dürfen, sondern vom Unionschatzamt (aus dem Anleihefonds) Darlehen erhalten, verquickt sind. Diese Kapitalausgaben, vor allem Investitionen für das Verkehrswesen und für lokale Zwecke (Elektrifizierung, Schulen usw.), betrugen 1925/26 und 1926/27 jährlich 12 bis 13 Mill. £ und werden vor allem aus Anleiheaufnahme und Rückzahlungen von Darlehen gedeckt. Der Etat der Staatsbahnen und Staatshäfen ist seit 1909 vom allgemeinen Haushalt gänzlich als Railways and Harbours Fund losgelöst. Ihre Zinsleistungen (jährlich 3 bis 4 Miil. £) für die ihnen vom: Schatzamt ge. währten Kredite werden seit 1923/24 direkt an die Stanisschuldenkommission gezahlt, erscheinen also seitdem nicht mehr im allgemeinen Haushalt. Post. Telegradh und Telephon sind hrutfto im Haushalt enthalten. Italien Die Vorkriegsparität betrug 1 Lira = 0,81 .4%/. Die Nachkriegsparität nach der im Jahre 1927 erfolgten Stabilisierung beträgt für 1 Lira 0,22094 A.X. Der Durchschnitt der Devisenkurse für 100 Lire belief sich für 1925 auf 16,72, 1926 auf 16,35, 1927 auf 21,68, 1928 auf 22.03 und 1929 auf 21,98 AA, Das Finanziahr Huft vom 1. Juli bis 30. Juni, Die italienischen Voranschläge wie auch Abrechnungen sind gegliedert nach ordentlichen und außerordentlıchen Ein- nahmen und Ausgaben sowie Kapitalbewegungen. Die außerordentlichen Ausgaben umfassen in der Hauptsache Investi- tionen und einmalige Ausgaben. Die Kapitalbewegungen enthalten zum weitaus überwiegenden Teil Schnldenaufnahme bzw. Schuldentilgungen (einschließlich Konvertierungen). ; Seit 1928/29 sind die Monopole, die bis dahin brutto ausgewiesen wurden, mit Ausnahme der Lotterie, kommerzialisiert, Der eigentliehe Monopolgewinn wird ads Steuer abgeführt, im übrigen erscheint in der Haushaltsrechnung nur noch der Be- triebsgewinn der Monopole.. Die Eisenbahnen hatten bereits in der Vorkriegszeit einen besonderen Etat, während ein solcher für die Postverwaltung erst in der Nachkriegszeit geschaffen wurde. Betriebsinvestierungen werden teils aus den Über- schüssen der.Betriebe, teils aus Mitteln der Haushaltsrechnung gedeckt. So sind z. B. die aus Haushaltsmitteln getätigten Tnvastiorungen der Staatshahnen im Etat des Finanzministeriums aufgeführt.