— 839 — Schweiz (Bund) In den ersten Nachkriegsjahren war der Schweizer Frank (Parität: 100 Fr = 81 A.) geringfügigen Schwankungen unter- worfen, die in einem Disagio des Papierfrank zum Goldfrank ihren Ausdruck fanden, war aber in den Berichtsjahren voll- wertig. Das Bundesfinanzjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Der Bundeshaushalt enthielt bisher nur ordentliche (laufende) Einnahmen bzw. Ausgaben. Die einmaligen außerordent- lichen Ausgaben für gewisse Zwecke werden außerhalb der Haushaltsrechnung aus Kapitaleinnahmen (Anleihemitteln) ge- tätigt und erreichten in den Jahren 1925 — 1929 Beträge von: 41,4; 27,1; 17,8; 14,4 und (Voranschlag) 11,6 Mill. Fr. Nach der Botschaft des Bundesrates zum Voranschlag 1930 sind jedoch in diesen erstmalig auch alle einmaligen Ausgaben auf- genommen. Die mäßigen administrativen Investitionen werden nicht getrennt ausgewiesen, Die Steuereinnahmen enthalten nicht die Anteile der Kantone; weiter sind in ihnen nicht enthalten die Einnahmen aus der II, außerordentlichen Kriegs- steuer, die 1925 bis 1928 folgende Nettoerträge brachte: 18,9; 119,3; 27,5; 15,1. Diese Einnahmen dienen bisher vor- wiegend, ab 1930 ausschließlich dem Schuldendienst für die Kosten des Truppenaufgebots in der Kriegszeit, und die Steuer soll bis zur Deckung dieser Kosten in 4jährigen Abschnitten erhoben werden, Die Nettoüberschüsse der Bundesbetriebe (mit Ausnahme der Bundesbahnen) erscheinen im Staatshaushalt; sie ergeben sich durch Abzug der Verzinsung des Schuldkapitals, der Rücklagen wegen Entwertung der Betriebsanlagen usw. vom Be- triebsüberschuß. Die wichtigsten Bundesbetriebe sind Postverwaltung, Telegraphen- und Telephonverwaltung, Getreide- verwaltung, Pulververwaltung, landwirtschaftliche Versuchsanstalten, Münzstätte. Die Bundesbahnen stellen einen eigenen, von der Bundesrechnung ganz getrennten Haushalt auf. Auch das Alkoholmonopol, dessen Reinerträge den Kantonen zufließen, hat eine vom Bundeshaushalt getrennte Rechnung, Der Zinsendienst der übrigen Bundesbetriebe geht über den Bundeshaushalt (z. B. 1930: 18,2 Mill. Fr unter: Ertrag der Kapitalien). . Ausgaben für Tilgung und Verzinsung der Bundesschuld finden sich auf der Ausgabenseite des Bundesetats. Einnahmen aus Schuldenaufnahme, Gewährung und Rückerstattung von Darlehen an Dritte usw. gehen nicht über den Bundeshaushalt. Spanien Die Währung (Parität: 100 Posetas = 81,00( Z)A) erholte sich in den Berichtsjahren bis 1928, um dann wieder erheblich abzusinken (Jahresdurchschnitt des Devisenkurses für 100 Pes. 19251f. in AA; 60,19; 62,52; 71,75; 69,53; 61,68). Das Finanzjahr Hef 1924/25 und 1925/26 vom 1. Juli bis zum 30. Juni, Seit 1927 fällt es, wie schon vor 1918, mit dem Kalender- jahr zusammen, Seit 1925 bestehen neben dem eigentlichen Haushaltsplan der außerordentliche Haushaltsplan für aus Anleihen zu deckende Investitionen, eine Kasse für außerordentliche Tilgung der Staatsschuld und ein Eisenbahnfonds. Der außerordentliche Haushaltsplan ist für 10 Jahre: 1926 -— 1936 bewilligt mit einem durch Anleihen zu deckenden Betrage von etwa 3,2 Mrd. Pes. Der Tilgungskasse fallen verschiedene, meist über den Etat laufende Einnahmen zu, darunter auch der eventuelle Überschuß des ordentlichen Haushalts. Der Eisenbahnfonds, dem Generalrat der Eisenbahnen unterstehend, erhält vom Staat jährlich Subventionen, außerdem den Anteil des Staates am Gewinn der Eisenbahngesellschaften, den bisher geringen Mehrertrag der Eisenbahnverkehrsteuern gegenüber dem Ertrage von 1923; weiter fließen in den Fonds die Rückzahlungen der vom Staat an die Eisenbahngesellschaften gewährten Vorschüsse und Darleben und der Ertrag einer in Raten zu erhebenden Anleihe in Höhe von 2,6 Mrd, Pes., die vorwiegend für Verbesserungen und Erweiterung der Eisen- bahnanlagen dienen soll. Die Eisenbahnen sind meist vom Staat gebaut und größtenteils an Konzessionsgesellschaften vergeben, die der Staat durch Anleihegarantien, Vorschüsse und Subventionen unterstützt. Die Tabak-, Zündholz- und Petroleummonopole sind verpachtet. Die Monopole und Unternehmungen scheinen nicht mit: dem Sehuldendienst der auf sie entfallenden Anleihebeträre belastet zu sein. Tschechoslowakei Die Währung (Parität: 100 Kö = 85,062 Z.X) wurde in den Nachkriegsjahren stark entwertet, war aber in den Be- vichtsjahren stabil auf einem Stande von 100 Ke = 12,44.2.4. Das Finanzjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen, Die Ausweisungsart der Haushaltsrechnung wurde ab 1927 geändert; in der vorliegenden Übersicht wurden die früheren Ausweisungen an diese neuere soweit wie möglich angeglichen, u.a. durch Aussonderung der Überweisungen an die Selbst- verwaltungsverbände und durch Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben für Unternehmungen, die bis 1926 unter den zuständigen Ministerien ausgewiesen wurden, Zu den Betriebsausgaben der Monopole und Unternehmungen rechnen auch Pensionen, Beiträge zur Sozialversicherung, der Schuldendienst für das Anlage- und Betriebsvermögen. Von dem Betriebsüberschuß werden erhebliche Beträge für Investitionen und Tilgung von Investitionsschulden verwandt oder an Reservefonds überwiesen, nur der Rest (der vorwiegend aus dem Überschuß der Tabakregie besteht) wird zugunsten der Haushaltsrechnung an die Staatskasse abgeführt. Der Staatsbahnverwaltung wird der gesamte Betriebsüberschuß und ein bestimmter Teil der Verkehrsteuer zu Investitionszwecken belassen, Reichen die auf diese Weise beschafften Mittel für die Investitionen der Unternehmungen und Monopole nicht aus, so können mit Einwilligung des Finanzministeriums weitere Mittel durch Anleiheaufnahme beschaiit werden. * Die Erträge aus den für die Haushaltsrechnung getätigten Anleiheoperationen werden in den Rechnungsabschlüssen am Schluß der Einnahmen außerhalb der Kapiteleinteilung aufgeführt; sie sind in der vorliegenden Übersicht unter die Ein- nahmen des Finanzministeriums oingereiht. Zum Schuldendienst finden außer Haushaltsmitteln die Beiträge der Unternehmungen und Monopole Verwendung; daneben besteht noch die Kasse zur Tilgung der Notenschuld, der die nicht im Haushaltsplan aufgeführten Erträge der Ver- mögen- und Vermögenzuwachssteuer zufließen. 1927 wurde zur Tilgung der schwebenden Schuld eine Sonderkasse ge- schaffen, der die Mehrerträge gewisser Steuern und die budgetären und außerbudgetären Überschüsse zulließen sollen. Ebenfalls 1927 wurde ein Wegebaufonds geschaffen, dem die damals eingeführten Kraftfahrzeuesteuern sowie Anteile an den Einfuhrgebühren für Mineralöle und Autobereifung zufallen. Türkei Das Ltq hat nach der Parität einen Wert von 18,45492 .A.%. Sein durchschnittlicher Kurswert betrug 1925: 2,23 AM, u 2,26 RA, 1927: 2,17 AM, 1928: 2.14 RAM und 1929: 2,02.XM. Das Finanziahr läuft vom 1.Juni bis zum Mai. In den verwendeten Unterlagen sind nur ordentliche Einnahmen und Ausgaben nach den Voranschlägen ausgewiesen. Die eigentlichen Monopole sowie die Eisenbahnen werden netto ausgewiesen, Post, Telegraph, Telephon dagegen brutto, Der Zinsendienst der auswärtigen Schuld erfolgt auf Grund des Abkommens von Lausanne 1927, das die Wiederauf- nahme des Schuldendienstes nach dem Kriege brachte. .Die Zahlungen erstrecken sich vorläufig nur auf Zinsen, nıcht auf Amortisationen. Zur Sicherung der Währung sah das Abkommen einen Transferschutz vor. Die Türkei verlangt eine erneute Herabsetzung für die ausländischen Schulden (die Anleihe für die anatolische Bahn ausgenommen); Verhandlungen sind im Gange. Eine besondere Regelung wurde für die Eisenbahnanleihen vorgesehen, insbesondere für die Anleihen der anatolischen Eisenbahnen (ohne Transferschutz). Der Rückgang des veranschlagten Eisenbahnüberschusses von 1927/28 auf 1928/29 dürfte auf die Aufnahme des Schuldendienstes für die verstaatlichten Eisenbahnen (vor allem die anatolische) zurückzuführen sein. Die Aufwertung der Vorkriegsschuld betrug im allgemeinen 50 vH, Aus den verfügbaren Unterlagen ist nicht ersichtlich, ob unter die Einnahmen aus »Maßnahmen des Schatzamtes« vegebenenfalls auch Einnahmen aus Schnldenanfnahme einhezogen werden.