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        <title>Finanzen und Steuern im In- und Ausland</title>
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      <div>— 312 — 
Land Sachsen, Berlin) stark hervor, während im Anteil der öffentlichen Gläubiger (Kredit- 
hilfen übergeordneter Körperschaften) die Gemeinden der Grenzgebiete und der besetzten 
Gebiete (z. B. Oberschlesien, Land Hessen) besonders auffallen. 
{m Zinssatz der Kommunalschulden bestehen Unterschiede, die zwischen 7,1 °/4 bei den 
Gemeinden der kleineren Länder und rd, 6 °/, bei den sächsischen Gemeinden schwanken, 
abgesehen von Berlin, für dessen Schulden sich eine besonders günstige Durchschnittsver- 
zinsung ergibt (5,7 °%/). 
Der Laufzeit nach weisen die Gemeinden in den größten außerpreußischen Ländern (Bayern, 
Sachsen, Württemberg) eine höhere Quote langfristiger Schulden auf als die preußischen 
Gemeinden, Innerhalb Preußens ergibt sich in Gebieten, in denen viel Großstädte vorhanden 
sind oder auch eine einzelne Stadt den Ausschlag gibt, der größte Anteil kurzfristiger Schulden 
z. B. in Hannover, Schleswig-Holstein, der Rheinprovinz und Hessen-Nassau). 
ß) Verwendung 
Von der Gesamtverschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände, für welche die 
Verwendung im einzelnen festgestellt werden konnte, in Höhe von 4 319,4 Mill. ZA (Stand 
ım 31. März 1928), haben zur Durchführung der Aufgaben der Kämmereiverwaltungen 
2420,0 Mill..AA = 56,0 vH Verwendung gefunden. Die Hauptbeträge entfielen hiervon 
auf Wohnungswesen (1 148,1 Mill. AZ. = 26,6 vH), Straßenbau (563,8 Mill. ZA = 18,0 vH), 
Wohlfahrtswesen (257,2 Mill. AA = 6,0 vH) und Anstalten und Einrichtungen (172,4 Mill. 
AM = 4,0 vB). 
Ein verhältnismäßig hoher Betrag (401,0 Mill. ZA = 9,3 vH) wurde für die Vermögens- 
verwaltung, hauptsächlich zum Ankauf von Grundstücken verwandt. 
Den Unternehmungen und Betrieben wurden 1106,6 Mill. AK = 25,6 vH zugeführt; 
Jdaran hatten den größten Anteil die Versorgungsbetriebe mit 546,5 Mill. AA = 12,6 vH 
and die Verkehrsunternehmungen mit 310,7 Mill. ZA = 7,2 vH. 
Als Betriebsmittel wurden 220,0 Mill. ZA = 5,1 vH der Gesamtverschuldung verwendet, 
während für einen Betrag von 2 222,4 Mill. Z.A4, wovon allein weit über die Hälfte (1 209,9 
Mill. 7.) auf die Gemeinden unter 10 000 Einwohner, der Rest auf die Vorstabilisierungs- 
schulden entfiel, die Verwendung im einzelnen nicht festgestellt werden konnte. 
{In den einzelnen Größenklassen entfielen die Hauptbeträge im allgemeinen auf die 
zleichen Hauptverwendungszwecke, jedoch waren innerhalb der einzelnen Größenklassen 
Verschiebungen in der Bedeutung: der Verwendungszwecke zu beobachten, welche auf die 
Jurch Größe, Lage, wirtschaftliche Struktur usw. der einzelnen Gemeinden bedingte Ver- 
schiedenartigkeit der Aufgaben zurückzuführen sind. So überstieg z. B. bei den Gemeinden 
das Wohnungswesen mit einem Anteil von etwa 30 vH den Durchschnittsanteil der gesamten 
yemeindlichen Körperschaften, während es bei den Gemeindeverbänden nur etwa ein Fünftel 
ler Gesamtverschuldung ausmachte. Der Anteil der für wirtschaftliche Unternehmungen 
(Versorgungs- und Verkehrsbetriebe) verwendeten Schulden ist natürlich bei den Groß- 
yemeinden mit ihrer ausgedehnten Selbstverwaltungstätigkeit am höchsten, während sich 
die kleineren Gemeinden und die Gemeindeverbände mehr auf die Erfüllung der Pflicht- 
aufgaben (Kämmereiverwaltungen) beschränken. Bei diesen treten dagegen die Straßen- 
bauaufwendungen in den Vordergrund. 
Unmittelbar verausgabt wurden von den Gemeinden über neun Zehntel des Gesamt- 
betrages (5119,9 Mill. AA = 91,3 vH), während nur 491,1 Mill. AA = 8,8 vH weiter- 
zeleitet wurden. Von den weitergeleiteten Beträgen erhielt den größten Anteil mit 
386,0 Mill. AM = 6,9 vH die private Wirtschaft. 
Wie sich die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände in Art und Form 
ihrer Verwendung territorial ausgliedern, ist im einzelnen aus der Übersicht 29 zu 
antnehmen. Dabei fällt insbesondere die größere Reichhaltigkeit der ermittelten Verwen- 
dungszwecke in den Gebieten mit einem hochentwickelten Gemeindeleben (z. B. Rhein- 
provinz) auf, während in anderen Gegenden (z. B. Grenzmark, Pommern, Brandenburg) 
nur für die Erfüllung der vordringlichsten Pflichtaufgaben Schulden aufgenommen wurden.</div>
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