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        <title>Finanzen und Steuern im In- und Ausland</title>
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      <div>— 740 — 
Die unterschiedliche Bedeutung der Vermögen besitzenden Schichten in den einzelnen 
Ländern kommt aus den bereits an anderer Stelle angegebenen Gründen (vgl. S. 733) in 
»biger Übersicht nicht zum Ausdruck. Sie ist in gewissem Umfange zu erfassen, wenn 
man die Gesamtzahl der in der Übersicht ausgewiesenen Nachlaßfälle zu der Be- 
völkerungszahl in Beziehung setzt. 
Übersicht 40 
Zahl der Nachlässe auf je 10000 Einwohner 
Zahl der Nachlässe 
Land 
Frankreich .. 
Großbritannien ‚......... 
Vereinigte Staaten von 
Amerika ... 
Jahr 
1926 
1927 | 
1927/28 
1928/29 | 
1925 
1928 | 
Bevölkerung 
40 743 897 
40 920 000 | 
45 435 000 
45625000 . 
115378 000 
{20 000 013 
Klasse I bis VI 
auf je 
Send 1000 Ein- 
zahl | wohner 
47822 
46 438 
38 005 
a 
Klasse IV bis VI 
_ | auf Je 
Grund 10000 Ein- 
zahl wohner 
2.698 
2.999 
0,7 
0,7 
1,7 
1,8 
0,9 
0,5 
7 761 
3088 
0 751 
A210 
Es ergibt sich hieraus, daß — die annähernde Übereinstimmung der vorgenommenen 
Klassenabgrenzung vorausgesetzt — die Zahl der auf die gegenübergestellten Klassen 
{I bis VI) entfallenden Nachlässe bei Frankreich verhältnismäßig höher ist als bei Groß- 
britannien. Diese Tatsache steht in engem Zusammenhange mit der Verteilung der Nachlässe 
innerhalb der erfaßten Stufen, wie sie aus Übersicht 39 hervorgehen. Bei Frankreich kon- 
zentrieren sich die Nachlässe hauptsächlich in den unteren Klassen — KlasseI und II 
aımfassen rund 95 vH der Nachlaßfälle und über 45 vH des Nachlaßbetrages — während 
in Großbritannien die oberen Stufen stark hervortreten. Besonders deutlich tritt dieser 
Unterschied bei den Nachlaßbeträgen in Erscheinung, die in Großbritannien nur zu rund 
20 vH auf die ersten beiden Klassen entfallen. Danach ist eine gewisse Übereinstimmung 
in der Einkommensgliederung und dem Vermögensaufbau der beiden Staaten fest- 
zustellen. Die Verteilung der Nachlässe Jäßt darauf schließen, daß in Frankreich ent- 
sprechend der Lagerung der Einkommen eine breite Schicht kleiner und mittlerer Ver- 
mögen vorhanden ist. Nicht so groß ist diese in Großbritannien; dafür besitzen die hohen 
Vermögen in Übereinstimmung mit dem starken Hervortreten der großen und größten 
Einkommen hier eine erhebliche Bedeutung. Die Vereinigten Staaten sind mit den 
beiden vorhergenannten Staaten wegen der verschiedenen Klassenabgrenzung nur schwer 
vergleichbar. Stellt man den Anteil der Nachlaßfälle der Klassen IV bis VI an der Be- 
völkerungszahl dem entsprechenden Frankreichs und Großbritanniens gegenüber, so 
ergibt sich, daß in den Vereinigten Staaten die hohen Vermögen verhältnismäßig keine 
zo bedeutende Rolle spielen wie in Großbritannien. 
Die Momente, die für die Verteilung der Erbschaftsteuerbelastung maßgebend sind, 
stimmen im wesentlichen mit denen überein, die auch für die Einkommenbesteuerung 
vestimmend waren. Die Tatsache, daß die hohen Vermögensklassen sehr stark besetzt 
sind, gestattet es Großbritannien, die kleineren Vermögen steuerlich weitgehend zu 
schonen und die Erbschaftsteuersätze dafür in den oberen Klassen stark anzuziehen, 
Entsprechend entfällt auch der größte Teil des Betrages der Erbschaftsteuern auf die 
oberen Klassen (Klasse IV bis VI etwa 90 vH). Frankreich ist dagegen genötigt, bereits 
die unteren Nachlaßklassen in höherem Maße zur Erbschaftsteuer heranzuziehen. 
Diese bringen infolgedessen auch einen größeren Anteil an dem Gesamtsteuerbetrag 
(Klasse I bis III etwa 40 vH) auf. Am niedrigsten ist die Belastung der Vermögen durch 
die Erbschaftsteuern in den Vereinigten Staaten. Auch hier wird die Steuer über- 
wiegend von den hohen Vermögen (Klasse V und VI rund 95 vH des Gesamtsteuer- 
betrages) getragen.</div>
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