34 versorgung wohl noch zahlreiche Ortschaften als Eigenbesitzer ihrer Wasserversorgungs- anlagen. Ob es sich in diesen Fällen um Wasserleitungen handelt, welche von den Ort- schaften als solchen gebaut wurden, oder um Anlagen der Anwesensbesitzer, konnte im Rahmen der Erhebung nicht festgestellt werden. Diese als im Besitz der Ortschaften mit- geteilten Anlagen wurden durchweg den gemeindlichen Anlagen zugerechnet, soweit nicht diesbezügliche Angaben die Einreihung unter die privaten oder öffentlichen Wassergenossen- schaften oder, namentlich bei Einöden, unter die privaten Einzelbesitzer ermöglichten. Unter den gemeindlichen Besitz sind auch 44 Fälle eingereiht, in denen die am Schulsprengel beteiligten Gemeinden, und 19 Fälle, in denen die Kirchengemeinde als Besitzer mitgeteilt wurden, In den kreisunmittelbaren Städten beruht die Wasserversorgung mit einer einzigen Ausnahme nur oder doch vorwiegend auf gemeindlichen Unternehmungen. In Kitzingen ist die Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen G. m. b. H. Trägerin der Wasserversorgung, ein gemischt-wirtschaftliches Unternehmen, an dem die Stadt selbst beteiligt ist. Auch in den übrigen größeren durch Wasserleitungsanlagen versorgten Orten mit mehr als 2000 Einwohnern liegt die Wasserversorgung mit wenigen Ausnahmen ausschließlich oder doch vorwiegend in der Hand der. Gemeinden. In Kirchheimbolanden besteht noch ein Konzessions-Unternehmen; das Wasserwerk gehört der Continentalen Wasser- und Gaswerk A.-G. in Berlin. Die gruppenweise Wasserversorgung mehrerer Gemeinden und Ortschaften beruht entweder auf der Gründung eines Zweckverbandes der beteiligten Gemeinden usw. oder auf der Bildung einer Wassergenossenschaft durch die beteiligten Anwesensbesitzer. Nach den gelieferten Angaben handelt es sich bei den meisten Wasserversorgungsgruppen um Zweckverbände. Genaue diesbezügliche Feststellungen sind jedoch auf Grund der vor- liegenden Mitteilungen nicht möglich. Was die Überwachung des Wasserverbrauchs betrifft, so befinden sich, wenn man zunächst die Gruppenversorgung außer Betracht läßt, unter den durch Wasserleitungen versorgten Ortschaften 25368, in denen die Wasserabgabe nicht gemessen wird. In 2601 Orten sind Wassermesser für die angeschlossenen Wohngebäude bzw. Anwesen einge- führt, und zwar allgemein . ...0.0.00.0.0... . . in 2204 Orten teilweise ..0.0.0.00.000.0.0.0.00..004 397 Von den kreisunmittelbaren Städten hatten bei Durchführung der Erhebung Traunstein, Dinkelsbühl, Schweinfurt, Würzburg, Augsburg und Donauwörth bei einem Teil der Hausanschlüsse, die anderen Städte bei allen Hausanschlüssen Wassermesser eingeführt. Auch von den übrigen größeren durch Wasserleitungen versorgten Orte mit mehr als 2000 Einwohnern überwachen weitaus die meisten die Wasserabgabe an die angeschlossenen Wohngebäude bzw. Anwesen in gleicher Weise. Von den 201 Wasserversorgungsgruppen haben 100 Wassermesser für die angeschlossenen Wohngebäude bzw. Anwesen eingeführt, und zwar 59 allgemein und 41 teil- weise. Die Wasserabgabe an die beteiligten Orte wird bei 21 Gruppen durch Ortswasser- messer kontrolliert. Bei der sonstigen Mehrortsversorgung wird die Wasserabgabe an die gast- weise angeschlossenen Orte ebenfalls überwacht, und zwar durch OÖrtswassermesser bei 75 angeschlossenen Orten, und durch Wassermesser der einzelnen Anwesen bei 189 Orten, Soweit die Wasserversorgungsanlagen nicht im Besitz von Selbstversorgern stehen oder die Kosten für ihre Unterhaltung und Verwaltung auf andere Weise aufgebracht werden, müssen die jährlichen Betriebsausgaben durch Erhebung von Wassergebühren gedeckt werden. Eventuell soll mit den Wasserzinsen auch noch etwas für die Kosten der Erweiterung und Erneuerung der Anlagen erzielt werden.