Inhaltsverzeichnis. — Seite schaft und Vertragerfüllungs-Gesellschaft. — Der Quasi-Vertrag. — Vertrag und Verabredung. — Die Vereinbarung. — Die Quasi- Frage-Anträge. — Die Bitte und die Bitteerfüllung. — Die Will- fährigkeits-Gesellschaft. — Das Gebot und die Geboterfüllung. — Die Gebote mit Eigen-Wahrungs-Behauptung und die Gebote mit Dritt-Wahrungs-Behauptung. — Die Werbung um Ansprucherfül- lungs-Wahrung-Bereitwilligkeit und ihre Arten. — Die Gebote mit Behauptung bevorstehenden Sollens und die Gebote mit Be- hauptung bestehenden Sollens. — Die Gebote mit Behauptung einer Dritt-Wahrung mit Eigen-Aufsicht und die Gebote mit Be- hauptung einer Dritt-Wahrung ohne Eigen-Aufsicht. — Gebot und Drohung. — Befehl und Forderung. — Die Forderung aus gleich gerichtetem Gebote und die Forderung aus ungleich gerichtetem Gebote. — Die Forderung mit Befugnis-Behauptung und die For- derung ohne Befugnis-Behauptung. — Befugnis und Befugnis- betroffenheit. — Das Gebot mit Befugnisverleihungs-Behauptung und das Gebot mit Befugnis-Behauptung. — Die Verwechslung von Befugnis und Dürfen. — Die auf Befugnis-Wahrung gerich- tete Klage. — Die Befugnisausübung und der Befugnisgenuß. — Die Forderung mit Klage-Drohung und die Forderung mit An- zeige-Drohung. — Die Gebotenttäuschungs-Anzeige. — Gehor- samkeit und Fügsamkeit. — Pflichtfreiheit-Gesellschaft und Pflicht- Gesellschaft. — Die Herrschaft und ihre Arten. — Herrschaft und Quasi-Herrschaft. — Ursprüngliche und abgeleitete Herrscher- macht. — Die Selbst-Herrschermacht. VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaf: tungs-Werbungs=Seelenaugenblicke und der Vergesell: schaftungs-Seelenaugenblicke . . .. Der Sinn der Rede von den „Erklärungen im Namen eines An- deren‘, — Das Andersatz-Übermitteln. — Die Verhalten-Werbung Übermittlung. — Die durch Vergesellschaftung vermittelte Ver gesellschaftung. — Die Weisung. — Der Anspruch auf an Dritten zu richtende Weisung und der Anspruch auf durch Dritt-Weisung bedingtes Verhalten. — Weisung-Art und Weisung-Zuständig- keit. — Die Weisung als zweifache Behauptung. — Die Weisung kraft Auslegung und die Weisung kraft Wertung. — Das Ermessen. — Die Weisung kraft unbeschränkter Wertung und die Weisung kraft be- schränkter Wertung. — Der Weisung-Rahmen. — Die Weisung mit Auslegung-Urteil, die Weisung mit Wertung-Urteil und die schlichte Weisung. — Die Weisung mit Auslegung -Urteil und Begründungs- Urteilen und die Weisung mit Auslegung-Urteil ohne Begrün- dungs-Urteile. — Die Zurechnungs-Vollzugs-Weisung. — Die Schein-Weisung und ihre Arten. — Weisung und Schein-Weisung als Quasi-Ansprüche. — Quasi-Vergesellschaftung und Quasi-Ge- sellschaft. — Die mit Weisung-Zuständigkeit verbundene Quasi- Herrschermacht. — Die Schein-Weisung-Widerrufung und die Be- rufung gegen eine Schein-Weisung. — Die irrtumfreien und die irrigen Weisungen. — Die Weisung als Ander-Anspruch-Ausfül- lung. — Die Ander-Antrag-Ausfüllung. — Das Verhalten „im In- teresse eines Anderen“ und seine Arten. — Der Sachwalter. == Die Stellvertretung. — Die Vertretung durch Verhalten. — Die Interesse-Vertretung. — Die juristische Vertretung als Befugnis- Vertretung. — Vollmacht und Zuständigkeit, — Die an mehrere Adressaten gerichtete Verhalten-Werbung und ihre Arten, — Die Soll-Genossenschaft, — Die Geltung der an mehrere Adressaten gerichteten Verhalten-Werbung. — Die in einmaligem Anspruch- erhebungs-Augenblicke einer Seele begründete Gesamtheit von Ge- sellschaften. — Der Verband. — Verband-Schuld-Beziehung und Verband-Beziehung. — Die Mehrdeutigkeit des Wortes „Ver- band‘. — Die Verband-Begründungs-Macht. — Mehrere an einen Adressaten gerichtete Verhalten-Werbungen. — Der Verhalten- 152— 510