Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 17 ‚das identische Allgemeine aller wirkenden Bedingungen“ in jenen besonderen Wirkenseinheiten, das zweite jener drei identischen Allgemeinen das „identische Allgemeine aller grundlegenden Bedingungen“ in jenen besonderen Wirkenseinheiten und das dritte jener drei identischen Allgemeinen das „identische Allgemeine aller Wirkungsgewinne“ in jenen besonderen Wirkenseinheiten ausmacht. Statt „identisches Allgemeines aller wirkenden Bedingungen“ können wir. auch in Kürze „identische wirkende Bedingung“ sagen, statt „identisches. Allgemeines aller grundlegenden Bedingungen“ können wir „identische grundlegende Bedingung“ und statt „identisches Allgemeines aller Wirkungsgewinne“ können wir auch „identischer Wirkungsgewinn“ sagen. Sagen wir also z. B., daß irgendein iden- tisches Allgemeines die „identische wirkende Bedingung“ in besonderen Wirkenseinheiten ist, so meinen wir, daß die wirkenden Bedingungen in allen jenen besonderen Wirkenseinheiten Einheiten jenes identischen Allgemeinen und besondernder Allgemeiner darstellen, Statt von „iden- tischem Wirkungsgewinne“ kann man auch von „identischer Wir- kung“ sprechen. In jeder Wirkung als Veränderung finden sich allerdings zwei identische Allgemeine, nämlich ein „identisches Ge- winnallgemeines“ und ein „identisches Verlustallgemeines“. Es genügt uns jedoch, in diesem Zusammenhange schon die „einfach iden- tische Wirkung“, in welcher sich ein identisches Gewinnallgemeines Ändet, als „identische Wirkung“ zu bezeichnen. „Identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeit“ und „Wirkens- beziehung zweier besonderer Einzelwesen“ stellen daher verschiedene Gegebene dar, da jede „identisch begründete Wirkenszusammengehörig- keit“ sich in vielen Wirkenseinheiten findet, die Wirkensbeziehung zweier besonderer Einzelwesen stets durch Besonderheiten jener identischen Allgemeinen begründet ist, welche sich in der zugehörigen identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeit finden. Sagen wir, daß eine besondere Wirkenseinheit (Wirkensbeziehung) den „Fall“ einer besonderen „identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeit“ dar- stellt, so meinen wir eigentlich drei Zugehörigkeitsbeziehungen, wir meinen nämlich, daß die identische wirkende Bedingung der be- sonderen wirkenden Bedingung in jener Wirkenseinheit, die identische grundlegende Bedingung der besonderen grundlegenden Bedingung in jener Wirkenseinheit und der identische Wirkungsgewinn dem be- sonderen Wirkungsgewinne in jener Wirkenseinheit zugehören. In — ungenauer — Kürze können wir deshalb sagen, daß eine besondere Wirkenseinheit den „Fall“ jener besonderen „identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeit“ darstellt, welche ihr zugehört, daß also jede besondere „identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeit“ Ihren Fällen zugehört, Sander, Alle. Gesellschaftslehre_