Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 22 sichtlich jenes identischen Allgemeinen „gleich“ sind. „Mehrheitlich- keit“ hingegen — gewöhnlich „Uneinheitlichkeit“ genannt — ist die Beziehung der „Ungleichheit“, welche zwischen mehreren Gegebenen obwaltet, „Einheitlichkeit“ wird aber sehr häufig mit „Einheit“ ver- wechselt, obwohl mehrere Gegebene, die „einheitlich“ sind, d. h. ein und dasselbe identische Allgemeine gemeinsam haben, deshalb noch keineswegs zusammengehören, also eine „Einheit“ bilden. Ein anderer Gegensatz als jener von „Einheitlichkeit“ und „Mehrheitlichkeit“. ist jener von „Einzelnem“ („Einzelheit“) und „Mehrerem“ („Mehr- heit“, „Vielheit‘“. Die „Mehrheit“ bildet auch keineswegs den Gegen- satz zur „Einheit“, und der Schein solchen Gegensatzes entsteht ledig- lich, wenn man das Wort „Einheit“ im Sinne des Wortes „Eines“, „Einzelnes“ liest, während in Wahrheit jede „Einheit“ im Gegensatze zum „Einfachen“ „Mehreres in Zusammengehörigkeit“ darstellt. Der Gegensatz von ;„Einzelheit“ und „Mehrheit“ betrifft aber ausschließ- lich die Besonderheiten der gegenständlichen Bestimmtheit der Seele, da eine Seele in einem ihrer Augenblicke entweder ein Gegenständ- liches hat oder mehrere Gegenständliche hat, Im ersteren Falle ist der Seele ein Besonderes, d. h. von Anderem Unterschiedenes gegen- ständlich, im letzteren Falle sind ihr mehrere Besondere, d. h. von Anderen Unterschiedene gegenständlich. Es läßt sich also der Gegen- satz von „Einzelheit“ und „Mehrheit“ nur durch Hinweis auf das Selbst- bewußtsein aufzeigen, ebenso wie etwa das Gegebene „gegenständliche Bestimmtheit“ selbst, „Einzelnes“ nennen wir das Gewußte einer gegen- ständlichen Bestimmtheit mit einer Besonderheit, „Mehreres“ das Ge- wußte einer gegenständlichen Bestimmtheit mit mehreren Besonder- heiten. Das Wort „Mehrheit“ hat allerdings noch einen anderen Sinn als den von „Mehrerem“, „Vielem“, nämlich jenen Sinn, welcher sich in der Entgegensetzung von „Mehrheit“ und „Minderheit“ ausspricht. In solchem Falle werden zwei „Mehrheiten“ im Sinne von „Vielheiten“, welche zusammen eine umfassende Mehrheit bilden, einander als „größere“ und „kleinere“ jener Vielheiten entgegengesetzt. Ist Etwas als eine Mehrheit gewußt, aus welcher entweder a) einer Zweiheit oder mehreren Zweiheiten von Besonderen, die zusammen eine kleinere Mehrheit bilden, eine oder eine und dieselbe durch ein Allgemeines begründete Beziehung zugehört, welche anderen Zwei- heiten aus der größeren Mehrheit nicht zugehört oder b) mehrere Be- sondere, die zusammen eine kleinere Mehrheit bilden, zu einem Be- sonderen, welches sich nicht in jener kleineren Mehrheit findet, in einer und derselben durch zwei Allgemeine begründeten Beziehung stehen, so nennen wir jene kleinere Mehrheit eine „Gesamtheit“ oder „Allheit“. Jede „Gesamtheit“ ist also „als Mehrheit in einer umfassen- den Mehrheit Gewußtes“ derart, daß die Besonderen der Gesamtheit