Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 54 Wenn wir nun jemandes besonderes tätiges Wirken als „richtig“ der als „unrichtig“ bestimmen, so bestimmen wir es stets in Beziehung zu. der Erfüllung von Gewolltem jenes Wollens, das in jenem tätigen Wirken die wirkende Bedingung abgibt, und zwar bestimmen wir ein besonderes tätiges Wirken als „richtig“, wenn die in ihm enthaltenen besonderen Allgemeinen als wirkende und grundlegende Bedingungen mit der Erfüllung des Gewollten jenes Wollens zusammengehören, hin- gegen als „unrichtig“, wenn die in ihm enthaltenen besonderen Allge- meinen die Erfüllung des Gewollten jenes Wollens ausschließen. Ist jemandes tätiges Wirken „richtig“, so gehört der durch sein Wollen bedingten Verkettung von Wirkenseinheiten die Richtlinie für die Ver- wirklichung des Gewollten jenes Wollens zu, ist hingegen jemandes tätiges Wirken „unrichtig“, so gehört der durch sein Wollen bedingten Verkettung von Wirkenseinheiten die Richtlinie für die Verwirklichung des Gewollten jenes Wollens nicht zu. Ob jemandes tätiges Wirken „richtig“ oder „unrichtig“ ist, kann ausschließlich in Beziehung zu der Erfüllung eines von ihm selbst Gewollten, niemals aber in Beziehung zum Gewollten anderer Seele bestimmt werden. Als erste wirkende Bedingung findet sich aber in jedem tätigen Wirken ein Wollen, und dieses Wollen kann wie jedes andere in besonderem tätigen Wirken vorfindbare Allgemeine entweder „richtig“ oder „unrichtig“ sein, „Richtig“ ist aber ein Wollen, wenn die in ihm „gewollte Richtung“ gerade die „Richtlinie“ „für“ jenes Wollen ist, „unrichtig“ ist ein Wollen, wenn die in ihm „gewollte Richtung“ nicht die „Richtlinie“ „für“ jenes Wollen ist, „Richtlinie für ein besonderes Wollen“ ist aber jene „iden- tisch begründete Richtung erfüllenden tätigen Wirkens“, in welcher sich als identisches Richtungsstück das identische Allgemeine solcher Wirkung findet, welche der Wollende durch andere Wirkungen herbeiführen will. Ein „Wollen“ ist also „unrichtig“, wenn der in ihm enthaltene Richtungs- gedanke „unwahr“ ist, wenn der Wollende eine besondere Richtung will, welche sich in der Welt überhaupt nicht finden kann, wenn er eine Richtung meint, in welcher einander in Wahrheit ausschließende besondere Richtungsstücke zusammengehören würden, wenn er somit besondere Wirkungen durch andere Wirkungen bewirken will, welche in Wahrheit mit den ersteren Wirkungen nicht zusammengehören. Wenn aber gefragt wird, ob ein besonderes Wollen ein „richtiges“ oder ein „unrichtiges“ Wollen ist, steht immer nur die „Wahrheit“ oder „Un- wahrheit“ des Richtungsgedankens im Wollen in Frage, nicht aber steht zur Frage, ob der Gedanke im Wollen ein hinsichtlich der „Macht“ des Wollenden „wahrer“ oder „unwahrer“ Gedanke ist, d. h. ob die Annahme des Wollenden, daß gegenwärtig die für die Erfüllung seines Gewollten als grundlegende Bedingungen in Betracht kommenden All- Zemeinen in der Welt vorhanden sind, „wahr“ oder „unwahr“ („irrig“)