Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 41 logischen Subjekte und vom logischen Prädikate verschieden sind. Das Urteil, etwa „A. ist dem B gleich“, hat zum grammatischen Sub- jekte „A“, zum grammatischem Prädikate „dem B gleich“, Das logische Subjekt jenes Urteiles ist aber „A und B“, das logische Prädikat „in Gleichheitsbeziehung“, weil in jenem Urteile die Gleichheits- beziehung in einmaliger Gegebenheit A und B zusammen zugehörig aäusgesagt wird, was auch in der Urteilsform „A und B sind gleich“ zum Ausdrucke gelangen kann. Da also „Gesellschaftslehre“ nur urteilender Ausdruck der „Ge- sellschaftswissenschaft“ ist, kann die Besonderheit der „Gesellschafts- lehre“ nur aus der Besonderheit der „Gesellschaftswissenschaft“ erkannt werden. Die Einteilung der Wissenschaften überhaupt ergibt sich aber nicht aus Besonderheiten sogenannter „Methoden“, sondern ausschließ- lich aus den Besonderheiten des Gewußten, welches in den Wissen- schaften denkend bestimmt ist. Die „tauben Nüsse“ aller Streitigkeiten um wissenschaftliche Methoden würden gar bald als leer erkannt worden sein, wenn sich nicht in den Streitigkeiten um die Methoden der Wissenschaften stets Streitigkeiten um den Gegenstand der besonderen Wissenschaften, um ihr besonderes, zu bestimmendes Gewußtes ver- bergen würden. Streitigkeiten um Methoden gehören vollständig in das Gebiet der Forschung, wo es sich darum handelt, zu entscheiden, durch welche Tätigkeiten neue Gegenstände zur Gegebenheit, zum Wissen gebracht werden können. „Wissenschaft“ hingegen ist stets „Denken“, „Denken“ aber ist keine „Tätigkeit“, sondern Bestimmtheit der Seele, Jener freilich, der zu „Wissenschaft“ gelangen will, muß „Nachdenken“, und „Nachdenken“ ist nicht „Denken“, sondern auf Ge- winn besonderen Denkens (Gedankens) zielende Tätigkeit... Aber auch im „Nachdenken“ als „Betreiben von Wissenschaft“ werden keine neuen Gegenstände „erzeugt“, „konstituiert“, und mit der Irrlehre, „daß der Gegenstand sich nach der Methode richte“, muß ein für alle Mal ge- brochen werden, da solche Lehre von der schlechthin sinnleeren Be- hauptung ausgeht, daß wir als „nachdenkend Tätige“ in die Speichen des Weltrades greifen und die Welt beliebig ändern können. Jedes Wissenschafts-Unternehmen setzt aber Gegebenes, Gewußtes voraus, und zwar „zu bestimmendes Gewußtes“ und „bestimmendes Gewußtes“, „Grundwissenschaft“ ist eine Wissenschaft, welche die letzten be- stimmenden Allgemeinen alles Gegebenen aufzeigt. Von der „Grund- wissenschaft“ unterscheiden sich dann die „Fachwissenschaften“ dadurch, daß sie nicht das Gegebene durch „Allgemeinstes“ bestimmen, Sondern durch „weniger“ Allgemeines, nämlich entweder durch Wesens- allgemeines, welches schon eine Einheit von identischem Allgemeinen und besonderndem Allgemeinen, also nicht Einfaches, darstellt, oder durch besonderndes Allgemeines oder durch Beziehungen, welche kraft