16 I. Kapitel. nossenschaft“, „Gemeinschaft“, „Gesellschaft“ usw., begründenden All- gemeinen. Solche Allgemeinwissenschaften nun, in welchen die be- sondere Beziehungen begründenden Allgemeinen nach Wesen und Be- sonderheit bestimmt werden, nennen wir „Wissenschaften von besondere Beziehung begründenden Allgemeinen“, die wieder Wesens- oder Besonderheitswissenschaften sein können. Solche Wissenschaften sind also Einheitswissenschaften, welche betrieben werden, um klares Wissen. hinsichtlich jener Allgemeinen zu gewinnen, durch welche besondere Beziehungen begründet werden, so daß sich mit dem klaren Wissen um jene Allgemeinen auch klares Wissen ergibt, worin irgendeine besondere Beziehung begründet ist. Eine „Wissenschaft von vesondere Beziehung begründenden Allgemeinen“ ist nun auch jene Wissenschaft, welche in der „Allgemeinen Gesellschaftslehre“ zum Aus- drucke gelangt. „Wissenschaftliche Gesellschaftslehre“ ist das Unternehmen, das wissenschaftliche Wissen um das Gegebene „Ge- sellschaft“ urteilend zum Ausdrucke zu bringen, setzt also eine „Gesell- schaftswissenschaft“ voraus. Die „Gesellschaftswissenschaft“ :aber setzt ihrerseits bereits ein Wissen um ihr Gegebenes, die „Gesellschaft“, voraus, ein Wissen, das unklar ist und deshalb nach Entwicklung jenes Wissens zur Klarheit ruft, Jenes noch unklare Wissen um „Gesell- schaft“, von welchem das Unternehmen einer Gesellschaftswissenschaft den Ausgang nimmt, besteht zunächst darin, daß wir uns in gewissen Augenblicken „in Gesellschaft“ wissen. In der Rede „in Gesell- schaft sein“ hat aber offenbar das Wörtchen „in“ keinen räumlichen Sinn, da niemand mit dieser Rede sagen will, daß er oder ein Anderer sich in bestimmtem Raume befinde, Das „in Gesellschaft sein“ kann also nur den Sinn haben, daß jener, der „in Gesellschaft“ ist, sich in besonderer Beziehung findet, und zwar, wie uns auch bereits das vor- wissenschaftliche Wissen lehrt, in besonderer Beziehung zu jemandem Anderen. Das vorwissenschaftliche Wissen um „Gesellschaft“ lehrt ans also zunächst, daß das Wort „Gesellschaft“ ein Beziehungswort ist. das eine „besondere Beziehung zwischen Menschen“ bezeichnet. Alle Worte, welche mit der Nachsilbe „schaft“ gebildet sind, be- zeichnen überhaupt Allgemeines, das besonderen Einzelwesen zu- gehören kann; die Etymologie lehrt uns auch, daß die Nachsilbe „schaft“ ursprünglich „Beschaffenheit“, „Art und Weise“ bezeichnet, ınd zwar, da jene Nachsilbe mit „schaffen“ zusammenhängt, meist, aber aicht immer, eine Beschaffenheit als Wirkungsgewinn in Zusammen- gehörigkeit mit besonderer wirkender Bedingung. „Beschaffenheit“, „Art und Weise“ ist aber immer „Allgemeines“, das besonderen Einzelwesen zugehören kann, so daß also die Worte auf „schaft“ ähn- lich wie die Worte auf „heit“ und „keit“ entweder Seelisches oder Körperliches oder Beziehung bezeichnen, die besonderen Einzelwesen