A Y 1. Kapitel. „Gesellschaft“ begründet wird, durch ihr Wesen bestimmt werden, „Be- sondere Gesellschaftswissenschaften“ nennen wir jene Wissen- schaften, in welchen jene Allgemeinen durch besondernde Allgemeine be- stimmt werden. Die „Allgemeine Gesellschaftswissenschaft“ kommt in der „Allgemeinen Gesellschaftslehre“ zum Ausdrucke, die „Be- sonderen Gesellschaftswissenschaften“ kommen in den „Be- sonderen Gesellschaftslehren“ zum Ausdrucke. Sowohl die „All- gemeine Gesellschaftswissenschaft“ als auch die „Besonderen Gesell- schaftswissenschaften“ sind also Einheitswissenschaften von All- gemeinen, sind Allgemeinwissenschaften. Da kein besonderndes Allgemeines ohne sein identisches Allgemeines gewußt und bezeichnet werden kann, ist es aber klar, daß keine besondere Gesellschaftswissen- schaft, also z. B. nicht „Allgemeine Wissenschaft von der Staats-Gesell- schaft“, „Allgemeine Wissenschaft von der Rechts-Gesellschaft“, „Al- gemeine Wissenschaft von der Wirtschafts-Gesellschaft“, erfolgreich be- trieben werden kann, bevor nicht die Aufgabe des Unternehmens einer „Allgemeinen Gesellschaftswissenschaft“ gelöst ist. Von den „Gesell- schafts-Allgemein-Wissenschaften“ unterscheiden sich aber die „Gesellschafts-Einzig-Wissenschaften“, in welchen besondere Einzelwesen durch ihnen zugehörige, besonders begründete Gesell- schafts-Beziehungen bestimmt werden. Diese Wissenschaften sind nicht Einheitswissenschaften von Allgemeinen, sondern Beziehungswissen- wissenschaften von Einzelwesen, wenngleich nicht Wirkens- beziehungswissenschaften, da „Gesellschaft“, wie sich zeigen wird, keine Wirkensbeziehung darstellt. „Wirkensbeziehungswissenschaften‘“ („Ge- schichtswissenschaften“, „Wirklichkeitswissenschaften‘“) sind aber die „Vergesellschaftungswissenschaften“, da, wie sich zeigen wird, „Vergesellschaftung“ solche Wirkung ist, in welcher „Gesellschaft“ ge- stiftet wird. Schließlich nennen wir alle Wissenschaften, welche die Grundlage für den Erfolg eines auf „Allgemeine Gesellschaftswissen- schaft“ zielenden Unternehmens bieten, „Gesellschaftswissen- schafts-Grundlage-Wissenschaften“. Solche Wissenschaften sind z. B. jene von den Gegebenen „Wollen“, „Streben“ und „Macht“, Daß nun die „Gesellschafts-Allgemein-Wissenschaften“ Einheits- wissenschaften, hingegen die „Gesellschafts-Einzig-Wissenschaften“ Be- ziehungswissenschaften sind, mag Befremden erwecken. Und in der Tat sind eigentlich nur die letzteren Wissenschaften insoferne Gesell- schaftswissenschaften, als sie stets mehrere Einzelwesen durch ihnen in einmaliger Gegebenheit zugehörige Gesellschafts-Beziehung bestimmen, die Beziehung „Gesellschaft“ also ihr logisches Prädikat aus- macht, während die ersteren Wissenschaften Allgemeine, die „Gründe“ der Beziehung „Gesellschaft“ sein können, durch ihnen zugehöriges Wesen oder durch. ihnen zugehörige Besonderheit bestimmen, die