56 II. Kapitel. „Wünschen, das von Bedingungen abhängt“. Da aber die Worte „unbedingtes Wünschen“ und „bedingtes Wünschen“ den An- schein erwecken, es handle sich um zwei Arten des Wünschens, emp- fiehlt es sich, jene Worte überhaupt zu streichen und den fraglichen Gegensatz durch die Worte „Wünschensgewißheit“ („gewisses Wünschen“) und „Wünschensungewißheit“ („ungewisses Wünschen“) zu bezeichnen. Jener, dem eine „Wünschensgewißheit“ zugehört, weiß entweder, daß ihm gegenwärtig besonderes Wünschen zugehört oder daß ihm künftig besonderes Wünschen zugehören wird, so daß auch, wenn „Gewißheit eigenen gegenwärtigen Wünschens“ vorliegt, einfach von „Wünschen“ gesprochen werden kann. Jener hin- gegen, dem eine „Wünschensungewißheit“ zugehört, weiß, daß es un- mittelbar möglich sei, daß ihm besonderes Wünschen zugehörig werde, daß er aber nicht wisse, ob sämtliche Bedingungen für den Ge- winn jenes Wünschens in der Welt gegeben sind. Es liegt also, wenn wir insbesondere von „gewissem gegenwärtigem Wünschen“ und „ungewissem Wünschen“ sprechen, ein Gegensatz zwischen einem „besonderen eigenen Wünschen“ und „besonderem Gedanken an eigenes besonderes Wünschen“ vor. Jener, der sagt, daß er Etwas „unbedingt“ wünsche, sagt, daß ihm jenes be- sondere Wünschen zugehört, jener aber, der sagt, daß er Etwas „be- dingt wünsche“, sagt, daß ihm jenes besondere Wünschen nicht zuge- hört, wohl aber der Gedanke, daß es ihm „vielleicht“ zugehören werde, Deshalb antwortet auch jener, der Etwas „unbedingt wünscht“, auf die Frage, ob er es wünsche, mit „Ja!“, hingegen jener, der Etwas „be- dingt“ wünscht, auf die gleiche Frage mit den Worten: „Ich weiß noch nicht“ oder „Das hängt noch von diesem oder jenem ab!“, Da nun das, wovon ein „bedingtes Wünschen“ noch „abhängig“ gewußt ist, stets in der Welt jenem Denkenden gegenwärtig nicht ge- gebene Bedingungen für den Eintritt solcher Ereignisreihe sind, in welcher die eigene Seele eine noch fehlende Bedingung jenes besonderen Wünschens und somit jenes Wünschen gewinnen würde, können wir in solchem Falle die „ausständige unmittelbare wirkende Bedingung“ die „ungewisse unmittelbare wirkende Bedingung“, hingegen jenes Ereignis, in welchem dem Gehirn solche Bestimmtheit zugehörig werden kann, das „ungewisse unmittelbare Ereignis“ nennen. Jene Ereignisse, auf welche das „ungewisse unmittelbare Ereignis“ folgen würde, in welchen also die „ungewissen mittelbaren wirkenden Bedingungen“ liegen würden, nennen wir die „ungewissen mittelbaren Ereignisse“ und die ganze Ereignisreihe, in welcher das ungewisse Wünschen gewonnen würde, die „ungewisse Er- egignisreihe“.