38 11. Kapitel. von der gegenwärtigen Unlust zu Lust zu verändern.‘ Selbstverständ- lich gehört auch zum Gewußten des „Gedankens im Wollen“ die „Mög- lichkeit des Erfolges‘, da die „zukünftige Wirklichkeit“ die „Möglich- keit‘“ einschließt. Aber der Gedanke: „Ich werde solche Wirkung herbeiführen‘‘, ist eben ein anderer Gedanke als der Gedanke: „Ich vermag solche Wirkung herbeizuführen‘, so daß im Wollenfalle ein Gedanke gewonnen ist, welcher an die Stelle eines für diesen Seelenaugenblick verlorenen Gedankens tritt. So gelangt denn die Seele durch eine Veränderung in der Denkbestimmtheit zum Wollen, während die dem Wollen zugehörige Unlust stets schon im unmittelbar vorangehendem Seelenaugenblicke vorhanden ist. Ist es nun der Gedanke: „Ich werde Etwas wirken“, welcher ein Wollen von dem vorangehenden Begehren unterscheidet, so frägt es sich, was ein Wollender als jenes „Ich‘‘ meint, das wirken wird. Der Gedanke im Wollen ist nun aber nichts anderes als das Wissen darum, daß ein Seelenaugenblick, welcher der eigenen Seele eben zugehört hat, näm- lich eben das unmittelbar vorangegangene „Wollen bedingende Be- gehren‘“, die wirkende Bedingung in künftigem eigenen Tun abgeben wird. Der „Gedanke im Wollen‘ ist also nichts anderes als der Ge- danke, „daß ein mir eben zugehörig gewesener Seelenaugenblick, näm- lich Unlust und ein Eigenmachtgedanke hinsichtlich der Beseitigung jener Unlust, die wirkende Bedingung in einem eigenen künftigen Tun abgeben wird“. Meint also jemand als Wollender: „Ich werde Etwas tun‘‘, so meint er „Mein mir eben zugehörig gewesener Seelen- augenblick (‚Begehren‘) wird die wirkende Bedingung in meinem künf- tigen Tun abgeben‘, nicht aber meint er, daß sein gegenwärtiger Seelenaugenblick „Wollen“, zu welchem eben der Gedanke ‚Ich werde Etwas tun‘ gehört, jene wirkende Bedingung abgeben wird, was auch unmöglich wäre, da solcher Gedanke Selbstbewußtsein des eigenen gegenwärtigen Wollens voraussetzen würde, welches Selbstbewußtsein aber — „Ich weiß, daß ich weiß, daß ich Etwas tun werde‘ — nicht zum Wollen gehört, so daß also niemand als Wollender wissen kann, daß sein Wollen die wirkende Bedingung für Etwas abgeben wird. Gehört aber selbstverständlich keinem Wollen Selbstbewußtsein dieses Wollens zu — wenngleich einer Seele zugleich mit einem Wollen Selbstbewußtsein dieses Wollens zugehören kann —, So ge- hört doch auch jedem Wollen ein Selbstbewußtsein zu, nämlich eben das Wissen um ein der eigenen Seele eben zugehörig gewesenes Be- gehren als künftige wirkende Bedingung in eigenem Tun. Wenn also eine Seele von einem „als Wollensbedingung in Betracht kommendem Begehren‘ zu einem „Wollen“ gelangt, so verändert sie sich derart, daß sie besonderes Selbstbewußtsein gewinnt, nämlich Selbstbewußtsein, laß „Ich als besonders Begehrender die wirkende Bedingung in