Das Wollen. entschlossen“, d. h. auf Grund „Wählenwollens‘‘ ein besonderes Wollen gewonnen habe. Jener Gegensatz aber, der gewöhnlich mit den Worten „unbe- dingtes Wollen“ und „bedingtes Wollen“ bezeichnet wird, ist in Wahr- heit ein Gegensatz zwischen „gewissem eigenen gegenwärtigen oder künftigen Wollen“ einerseits und einem „Gedanken an eigenes unmittelbar mögliches, aber noch ungewisses Wollen“ andererseits, oder, wie wir kurz sagen können, ein Gegen- satz zwischen „Wollensgewißheit“ („gewissem Wollen“) und „Wollensungewißheit“ („ungewissem Wollen“). Jener, dem eine „Wollensgewißheit“ zugehört, weiß, daß ihm gegenwärtig‘ ein besonderes Wollen zugehört oder künftig zugehören wird. Jener hin- gegen, dem eine „Wollensungewißheit“ zugehört, ist in Ungewißheit, 5b ihm besonderes Wollen zugehören wird. Jedem Wollen geht, wie bereits bemerkt wurde, ein dieses Wollen bedingendes Begehren voran, welches entweder ein „einfaches Begehren“ oder ein „disjunktives mehr- faches Begehren mit Vorzugsgedanken“ sein kann. Die „Wollens- ungewißheit“ ist nun stets eine Ungewißheit, ob der eigenen Seele das jenes besondere Wollen bedingende Begehren zugehören wird, und es gibt vier Arten solcher Ungewißheit. Erstens nämlich kann jemand wissen, daß ihm bereits der als eine Bedingung solchen Begehrens in Betracht kommende Gedanke an durch eigenes Wirken möglichen Lust- gewinn zugehört, und daß es überdies möglich sei, daß er durch ein noch ungewisses Ereignis die als zweite Bedingung jenes Begehrens in Betracht kommende Unlust gewinnen werde. In solchem Falle sprechen wir von einem „hinsichtlich der bedingenden Unlust ungewissem Wollen“, welches z. B. in den Worten zum Ausdrucke gelangt: „Wenn ich wüßte, daß ich sonst morgen allein bin, würde ich A bitten, zu mir zu kommen“ (= „würde ich wollen, daß A zu mir kommt“), Zweitens kann jemand wissen, daß ihm bereits die als eine Bedingung solchen Begehrens in Betracht kommende Unlust zugehört und daß es überdies möglich sei, er werde durch ein noch üngewisses Ereignis den als zweite Bedingung jenes Begehrens in Betracht kommenden Gedanken an durch eigenes Wirken möglichen Lustgewinn gewinnen. In solchem Falle sprechen wir von einem „hin- sichtlich des bedingenden Lustgewinngedankens unge- wissem Wollen“, welches z. B. in den Worten zum Ausdrucke ge- langt: „Wenn ich wüßte, daß A ein angenehmer Gesellschafter wäre, würde ich ihn bitten, zu mir zu kommen“. Drittens kann je- Mand wissen, daß ihm zwar keine der beiden Bedingungen solchen Begehrens zugehört, daß es aber möglich sei, er werde durch zwei noch ungewisse Ereignisse die bedingende Unlust und den bedingenden 93