50 (1%. Kapitel. „Kampfgegnerschaft“ unterscheidet sich die „Quasi-Kampfgegner- schaft“, eine Beziehung zwischen zwei Seelen, welche dadurch be- gründet ist, daß der einen Seele ein Streben zugehört, in welchem sie auf eine Veränderung zielt mit dem Wissen, daß diese Veränderung in einem „Wider-Streben“ anderer Seele als „Wider-Zielwirkung“ gedacht war, ist oder sein wird, und daß der anderen Seele ein Wider-Streben zugehört, in welchem jene Veränderung als „Wider-Zielwirkung“ ge- dacht und überdies gewußt ist, daß jene erste Seele nach jener Ver- änderung gestrebt hat, strebt oder streben wird. Die Beziehung zwischen solchem „Tun“ und solchem „Lassen“ nennen wir einen „Quasi- Kampf“, und solches „Lassen“ wird insbesondere „passiver Wider- stand“ („passive Resistenz‘“) genannt, hingegen das „Tun“ des „um Verhinderung Kämpfenden“ ein „aktiver Widerstand“. „Absichtliche Kampfleistung“ nennen wir jede Erfüllung einer in einem „Kämpfen“ beabsichtigte Wirkung. Als „Kampfgegen- stand“ bezeichnen wir jene Wirkung (Veränderung), auf welche der eine der beiden Kampfgegner in seinem Kämpfen zielt, auf deren Verhinderung aber der andere der beiden Kampfgegner in seinem Streben zielt. Beide Kampfgegner haben also während ihres „Kampf- Strebens“ den Kampfgegenstand im Auge, aber nur für einen der beiden Kampfgegner, nämlich für den nach Veränderung Strebenden, ist der Kampfgegenstand auch „Kampfzielwirkung“, während für den anderen der beiden Kampfgegner eine andere Wirkung „Kampfziel- wirkung“ ist, nämlich jene von ihm erstrebte Wirkung, in welcher die Erfüllung der von seinem Gegner vorgestellten Kampfzielwirkung ver- hindert wird. Deshalb können wir eben den „um Veränderung Kämpfenden“ von dem „um Verhinderung Kämpfenden“ unterscheiden. Auch der „um Verhinderung Kämpfende“ zielt selbst- verständlich in seinem „Kampf-Streben“ auf eine besondere Ver- änderung, aber nur auf solche Veränderung, durch welche die von dem anderen Kämpfenden erstrebte Veränderung ‚verhindert wird, so daß also die erstrebte Leistenrichtung des „um Verhinderung Kämpfenden‘‘ durch sein Wissen um die erstrebte Leistenrichtung des ‚um Veränderung Kämpfenden“ bedingt ist. Dem „um Veränderung Kämpfenden“ steht aber auch sehr häufig eine „Kampf-Fern-Zielwirkung“, nämlich eine Wirkung, welche durch Erfüllung der von ihm vorgestellten Kampf-Zielwirkung „ermöglicht“ oder „gefördert“ wird, und auf deren „Hemmung“ der andere Kampf- gegner zielt, vor Augen. Kämpft z. B. A mit dem B „um den Eintritt in ein Zimmer“, so ist jener Eintritt vom A lediglich als „Kampf-Fern- Zielwirkung“ gedacht, hingegen als „Kampf-Zielwirkung“ etwa solche Veränderung des B — z. B. dessen „Zusammenbrechen“ —, durch welche der Eintritt des A „gefördert“, aber keineswegs bewirkt wird. In zahl-