Das Streben. 155 selbstverständlich ist auch der sogenannte „Notwehrexzeß“ nichts anderes, als „Wehr“, „Widerstand“, „Verteidigung“, nur eine „unerlaubte Wehr“. Auch jener „Notwehrexzedent“, der in der bloßen Erwartung, daß ein anderer ihn verprügeln werde, den anderen niederschießt, um diese künftige „Verprügelung“ zu verhindern, ist nicht „Angreifer“, sondern „Verteidiger“, nur verteidigt er sich mit einem verpönten Mittel. „Juri- stische Bestimmungen“, überhaupt Bestimmungen besonderer Gegebener als „Zurechnungsbedingungen“, sind eben stets strenge zu scheiden von der Bestimmung des Wesens jener Gegebenen. Auch die Beantwortung der leidenschaftlich erörterten Frage, welcher „Staat“ in besonderem Kriege „Angreifer“ und welcher „Staat“ bloß „Verteidiger war, leidet darunter, daß erstens die Frage, wer „angreift“ und wer „verteidigt“ mit der Frage verwechselt wird, wer zuerst zu kämpfen beginnt, und zweitens die Frage, wer „angreift“ und wer „verteidigt“ mit der Frage verwechselt wird, ob jemand, der als „Verteidiger“ die erste Kampf- betätigung gesetzt hat, „erlaubte“ Kampfmittel anwendete. Nun gibt es aber allerdings zahlreiche Kämpfe, in welchen beide Kämpfer zugleich „Angreifer“ und „Verteidiger“ sind. Wir haben bis- her nur vom „einfachen Kampfe“ gesprochen, der sich als „ein- seitiger Angriffskampf“, als „einfache Kampfgegnerschaft“ darstellt. Hingegen bezeichnen wir als „zweifachen Kampf“, als „zweiseitigen Angriffskampf“, als „zweifache Kampfgegner- schaft“ jenen Kampf, in welchem jeder der beiden Kämpfer nach einer Veränderung besonderen Zustandes strebt, jeder der beiden Kämpfer aber nach einer Veränderung, durch deren Eintritt die vom anderen Kämpfer erstrebte Veränderung verhindert wird. In solchen Kämpfen zielt jeder der beiden Kämpfer auf eine Wirkung, die er zugleich als „Kampf-Zielwirkung“ und „als Verhinderung der Erfüllung der Kampf- Zielwirkung“ seines Gegners denkt, und solche Kämpfe haben stets einen „zweifachen Kampfgegenstand“. Halten z. B. A und B ein Seil und wollen dadurch ausprobieren, wer der Stärkere ist, daß beide gleichzeitig das Seil in entgegengesetzten Richtungen reißen, so liegt dann ein „zweifacher Angriffskampf“ vor. Denn A zielt darauf, den jedem von ihnen zugehörigen Zustand der Ungewißheit, wer der Stärkere ist, zu Gewißheit, daß er (A) der Stärkere ist, zu verändern und damit einen Seelenzustand zu wirken, der Gewinn des Gedankens, daß B der Stärkere ist, verhindert, während B darauf zielt, den jedem von ihnen zugehörigen Zustand der Ungewißheit, wer der Stärkere ist, zu Gewiß- heit, daß er (B) der Stärkere ist, zu verändern und damit einen Seelen- zustand zu wirken, der Gewinn des Gedankens, daß A der Stärkere ist, verhindert. „Zweifache Kämpfe“ sind ferner z. B. der „Wettlauf“ and das „Wettschwimmen“. Wenn z. B. A. und B um die Wette laufen, wer von ihnen zuerst einen bestimmten Punkt erreicht, so streben sie