Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 171 Seele, welcher entsprechende grundlegende Bedingungen zugehören, dadurch, daß sie eine Besonderheit jenes identischen Körperlichen wahr- nimmt, den wahren Gedanken gewinnt, daß einem besonderen Einzel- wesen in der Welt ein anderes vorgestelltes Allgemeines als wirkende Bedingung für jenes Körperliche als Wirkungsgewinn zugehört hat. Hingegen liegt ein „Schein-Zeichen“ vor, wenn ein Körperliches als identische wirkende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß jeder Seele, welcher entsprechende grundlegende Bedingungen zugehören, dadurch, daß sie eine Besonderheit jenes identischen Körperlichen wahr- nimmt, den unwahren Gedanken gewinnt, daß einem besonderen Einzelwesen in der Welt ein anderes vorgestelltes Allgemeines als wir- kende Bedingung für jenes wahrgenommene Körperliche als Wirkungs- gewinn zugehört hat. Das Wort „Schein-Zeichen“ ist also auch ein Beziehungswort, das besonderes identisches Allgemeines in einer be- sonderen identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeit, nämlich in einer „identisch begründeten Verwirklichung schein- zeichengemäßen Glaubens“ bezeichnet, Ein „mittelbares Schein-Zeichen“ ist solches identisches Körperliches, das als wir- kende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß jede Seele, welcher entsprechende grundlegende Bedingungen zugehören, entweder a) durch einen „zeichengemäßen Glauben“ oder b) durch einen „schein-zeichen- gemäßen Glauben“ einen „mittelbaren schein-zeichengemäßen Glauben“ gewinnt. Ein „mittelbares Schein-Zeichen“ ist also Körper- liches als identische wirkende Bedingung in einer „identisch be- gründeten Verwirklichung mittelbaren schein-zeichen- gemäßen Glaubens“. Im Falle a) liegt „Körperliches als Zeichen und mittelbares Schein-Zeichen“, im Falle b) liegt „Körperliches als unmittelbares und mittelbares Schein- Zeichen“ vor. Im ersteren Falle sprechen wir auch von einer „iden- tisch begründeten Verwirklichung mittelbaren schein- zeichengemäßen Glaubens durch zeichengemäßen Glau- ben“, im letzteren Falle sprechen wir von einer „identisch begrün- deten Verwirklichung mittelbaren schein-zeichenge- mäßen Glaubens durch unmittelbaren schein-zeichen- gemäßen Glauben“, Wenn wir überhaupt das Gegebene „zeichengemäßer Glaube“ betrachten, so stellt sich dieses Gegebene stets dar als der Gedanke, daß ein vorgestelltes Allgemeines die wirkende Bedingung für ein wahrgenommenes Allgemeines abgegeben hat. Keineswegs ist also etwa jedes Allgemeine, dessen Wahrnehmung den Gedanken an anderes vorgestelltes Allgemeines wecken kann, ein „Zeichen“. So ist z. B. die bloße „Assoziation“ gar keine Verwirklichung eines zeichengemäßen Glaubens. Wirkt mir z. B. die Wahrnehmung der Gestalt eines be-