-74 a IV. Kapitel. um besonderes Gegebenes aus dem Wissen um anderes besonderes Ge- gebenes tätig wirkend, nämlich „Schließend“, „folgernd“, „ableitend“ ge- wonnen habe, Das „Schließen“ und „Folgern“ kann schon deshalb nicht mit der Verwirklichung eines zeichengemäßen Glaubens verwechselt werden, weil aus dem Wissen um jedes Gegebene, sei es Einziges oder Allgemeines, sei es Seelisches oder Körperliches, sei es Wahrnehmung oder Vorstellung, ein Wissen um anderes Gegebenes erschlossen (ge- folgert) werden kann, während eine Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens immer nur dann vorliegt, wenn die Wahrn ehmung eines Körperlichen einer Seele ohne Nachsinnen den Gedanken an anderes Allgemeines als wirkende Bedingung jenes Körperlichen weckt. Ob einer besonderen Seele eine „Folgerung“ und ein „Beweisgedanke“ oder ein „zeichengemäßer Glaube“ und ein „Hinweisgedanke“ zugehören, kann nur im Hinblicke auf die Entstehung dieser Gedanken in jener besonderen Seele entschieden werden. Denn je nach den Allgemeinen, welche einer besonderen Seele als grundlegende Bedingungen (Emp- fänglichkeiten) zugehören, kann die Wahrnehmung eines und des- selben Körperlichen der einen Seele ohne Nachsinnen, also sozusagen „a tempo“, den Gedanken an die wirkende Bedingung jenes Körper- lichen wecken, in welchem Falle ein „zeichengemäßer Glaube“ und dann ein „Hinweisgedanke“ vorliegt, der anderen Seele aber nur durch Nachsinnen solchen Gedanken wecken, in welchem Falle eine „Folge- rung“ und dann ein „Beweisgedanke“ vorliegt. Aber allerdings kann eine besondere Seele dadurch, daß sie einmal aus einem wahrgenommenen Körperlichen dessen wirkende Bedingung gefolgert hat, die „Empfäng- lichkeit“ dafür gewinnen, daß ihr eine spätere Wahrnehmung gleichen Körperlichens nunmehr ohne Nachsinnen den Gedanken an dessen wirkende Bedingung weckt, so daß jenes Körperliche, welches in seiner ersten Gegebenheit in Beziehung zu jener Seele ein „Beweiskörperliches“ war, nunmehr in Beziehung zu jener Seele ein „Hinweiskörperliches“ ist. „Identisch begründete Verwirklichungen zeichengemäßen Glaubens“ sind entweder „identisch begründete unabsichtliche (zufällige oder quasi-zufällige) Verwirklichungen zeichengemäßen Glaubens“ oder „identisch begründete absichtliche Ver- wirklichungen zeichengemäßen Glaubens“. Eine „identisch oegründete unabsichtliche Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens“ liegt vor, wenn identisches Körperliches als identische wirkende Be- dingung dafür in Betracht kommt, daß jede Seele, welcher die ent- sprechende Empfänglichkeit zugehört, dadurch, daß sie eine Besonder- heit jenes Körperlichen wahrnimmt, den wahren Gedanken gewinnt, daß ein besonderes vorgestelltes Allgemeines, das kein auf jenes Körper- liche als Mittel zur Weckung eines zeichengemäßen Glaubens zielendes Wollen war, die wirkende Bedingung für jenes Körperliche als Wir.