Vergemeinschaftung und Gemeinschaft 185 Um nun das „Ausdruck“ oder „Bezeichnung“ genannte Gegebene vollkommen klar zu bestimmen, muß zunächst das „Ausdruck-Wollen“ („Bezeichnungs-Wollen“) klar bestimmt werden. Nehmen wir etwa den Fall an, dem B sei der Gedanke zugehörig, „daß C krank ist“, und dann der Gedanke „B weiß nicht, daß ich weiß, daß C krank ist“, an welch’ letzterem Gedanken A Unlust hat. Weiß nun ferner A, daß zwischen ihm und B keine „unmittelbare Verständigungsmöglichkeit“ besteht, weil er (A) nur die deutsche Sprache, hingegen B nur die französische Sprache beherrscht, so kann es nur dann zu einem Wollen des A kommen, dem B mitzuteilen, daß er (A) um Krankheit des C wisse, wenn A weiß, daß er den B durch einen D, der die deutsche und die französische Sprache beherrscht, von der Krankheit des C ver- ständigen kann. Es kann aber auch A wissen, daß nicht nur er selbst (A), sondern auch B die deutsche Sprache versteht, d. h. um besondere absichtliche Ausdruckverwirklichungen weiß, und wenn A. nicht irrt, besteht zwischen ihm und B eine „einseitig gewußte Sprachgemein- schaft“, die als „Sprachgemeinschaft“ eine unmittelbare Verständigungs- möglichkeit zwischen A und B darbietet, Diese Verständigungsmög- lichkeit besteht vor allem in einer besonderen Empfänglichkeit des B, um welche A wissen muß, wenn ihm überhaupt ein Wollen, dem B zu sagen, „daß C krank ist“, zugehörig werden soll. Zu solchem Wollen gelangt aber A, wenn ihm der Gedanke zugehörig ist, daß B um eine besondere identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeit weiß, in welcher das identische Wollen, einer Seele den Gedanken zu- gehörig zu machen, daß der Wollende den Gedanken „C ist krank“ habe, als identisch wirkende Bedingung mit dem Lautkörperlichen oder Gestaltkörperlichen „C ist krank“ als identischem Wirkungs- gewinne zusammengehört, so daß also jede in der Welt gegebene Be- Sonderheit dieses Körperlichen als wirkende Bedingung dafür in Be- tracht kommt, daß B durch Wahrnehmung solcher Besonderheit zu- nächst einmal die Vorstellung solchen Wollens gewinnt. Ge- hört nun dem A ein Gedanke an solche Empfänglichkeit des B zu, so kann ihm zunächst das Begehren zugehörig werden, durch Verwirk- lchung des Körperlichen „C ist krank“ seine gegenwärtige Unlust daran, „daß B nicht wisse, A habe den Gedanken, daß C krank sei“ zu be- Seitigen, d. h. dem B die Vorstellung des Wollens, solche Unlust zu be- Seitigen, dann kraft weiterer Empfänglichkeit des B den Glauben, A habe derartiges Wollen und schließlich kraft weiterer Empfänglichkeit des B_den Glauben, A habe den Gedanken, daß C krank sei, zugehörig Zu machen. An solches Begehren des A kann sich dann aber ein Wollen des A. anschließen, in welchem er weiß, daß dieses ihm SSgenwärtig zugehörige Begehren die wirkende Bedingung dafür abgeben wird. daß dem B der Gedanke zugehörig wird,