94 IV. Kapitel. „Der Hund ist ein Säugetier“, während Worte wie „Ich“ und „Dort“ sich niemals in eindeutig bezeichnenden Sätzen finden. Deshalb können wir die „mehrsinnigen Satzfragmente“ auch „stetig mehr- sinnige Satzfragmente“ nennen, während die „einsinnigen Satz- fragmente“ nur „unstetig mehrsinnige Satzfragmente“ sein können. Insoferne „einsinnige Satzfragmente“ auch „unstetig mehr- sinnig“ sind, wecken sie die Vorstellung einer zahlenmäßig be- stimmten Mehrheit von Gegenständlichen, z. B. „besonderes Tier“ und „Gashahn“, deren jedes in seinem besondernden Allgemeinen vor- gestellt ist. Hingegen wecken „stetig mehrsinnige Satzfragmente‘“ die Vorstellung einer zahlenmäßig unbestimmten Mehrheit von Gegen- ständlichen, deren jedes keineswegs in seinem besondernden Allgemeinen vorgestellt ist. Sagt man nun, daß ein. besonderes Wort, „Etwas be- zeichnet“, „eine Bezeichnung für Etwas“ ist, so kann nur gemeint sein, daß Behauptende, die Gedanken behaupten, in deren Gedachtem sich jenes „Etwas“ als Gegenständliches findet, Sätze bilden, in welchen sich jenes besondere Wort findet, daß also Behauptende mit jenem Worte Etwas bezeichnen, oder genauer gesagt: Etwas (Gedanke) mit einem Satze bezeichnend auch Etwas (Gegenständliches) mit jenem Worte nennen. „Einsinnige Worte“ sind eben nichts anderes als „einsinnige Satzfragmente“ und können nur in Beziehung zu „Sätzen“, welchen sie angehören, erklärt werden. Da aber nun „einsinnige Satzfragmente“ die Vorstellung eines besonderen in Behauptungs-Wollen-Augenblicken Gegenständlichen wecken, können sie dann ferner auch im Wege der „Assoziation“ nicht mehr bloß die „ausfallende“ Vorstellung eines be- sonderen in Behauptungs-Wollen-Augenblicken Gegenständlichen wecken, sondern die Vorstellung eines besonderen Gegenstandes selbst. Diese „assoziative Funktion“ der „einsinnigen Satzfragmente“, welche ein „Derivat“ ihrer Funktion als „einsinniger Satzfragmente“, also auch ein mittelbares „Derivat“ der Bezeichnungsfunktionen von „Sätzen“ ist, wird aber häufig gemeint, wenn man sagt, daß ein Wort „Etwas bezeichnet“, „Etwas nennt“, In Wahrheit besteht aber das Urteil zu Recht: „voces significant res mediantibus con- ceptibus“, d. h. Worte ‚bezeichnen‘, ‚nennen‘ Gegenstände nur als Gegenständliches von besonderen Behauptungs- Wollenaugen- blicken, oder ganz genau gesprochen: Mit Worten als Bestandteilen von Sätzen bezeichnen Behauptende Gedanken als Besonderheiten ihrer Behauptungs- Wollen- Augenblicke. Hingegen ist ein „Wort“, nämlich ein „einsinniges Satzfragment‘“, niemals die „Bezeichnung“‘ eines Gegenstandes, da zwischen einem Gegenstande, z. B. einem „Tische“, und einer in der Welt vorhandenen Bezeichnungsbesonderheit, z. B. dem Lautkörperlichen „Tisch“, niemals ein Bezeichnungsverwirklichungs- verhältnis (Zeichenverwirklichungsverhältnis) bestehen kann. Daß sich