.V. Kapitel. Wahrnehmung bewirken werde. In dem ersten Falle weiß der Be- hauptende, daß er durch sein Leisten, in welchem besonderem Körper besonderes Körperliches als „Behauptung“ zugehörig wird, eine mit- wirkende Bedingung der Wahrnehmung jenes Körperlichen durch den Behauptungs-Adressaten verwirklicht, deren andere mitwirkende Bedingung, nämlich besondere Ortsbestimmtheit jenes Körpers, bereits derart vorhanden ist, daß die Wahrnehmung sich ohne weiteres Leisten des Behauptenden ergeben wird. Solche Fälle liegen z. B. vor, wenn jemand mit einem Anderen spricht oder sich mit ihm durch Gebärden verständigt. In dem anderen Falle aber weiß der Behauptende, daß er durch sein Leisten, in welchem besonderem Körper besonderes Körperliches als „Behauptung“ zugehörig wird, ein Allgemeines ver- wirklicht, das als mitwirkende Bedingung für die Wahrnehmung jenes Körperlichen in Betracht kommt, während jenes Allgemeine, das als andere mitwirkende Bedingung in Betracht kommt, nämlich besondere Ortsbestimmtheit jenes Körpers, noch nicht vorhanden ist, so daß also der Behauptende durch ein weiteres Leisten jenes Al- gemeine verwirklichen muß, damit der Behauptungs-Adressat die Be- hauptung wahrnehme, Ein solcher Fall liegt z. B. vor, wenn A dem B in Behauptungs-Absicht einen Brief schreibt, mit dem Wissen, daß er diesen Brief erst an den B senden müsse, damit die entsprechende Behauptungs-Wahrnehmung des B eintritt. Jedes Streben, in welchem jemand darauf zielt, daß der Behauptungs-Adressat eine vom Strebenden >ereits „aufgestellte“ Behauptung wahrnehme, nennen wir nun ein ‚auf Wahrnehmungs-Empfang eigener Behauptung zielendes Streben“, Spricht also z. B. A. zu B, so zielt A mit einem und demselben Leisten auf „eigene Behauptung“ und auf den Wahrnehmungs-Emp- fang‘ jener Behauptung durch den B, wobei ihm die „Behauptung“ als Mittel zu jenem Empfange vorschwebt. Schreibt aber A dem B einen Brief, so zielt A. mit diesem seinen Leisten auf „eigene Behauptung“, wobei ihm aber diese Behauptung als Vor-Mittel für das künftige eigene Ziel „Wahrnehmungs-Empfang der Behauptung durch den Be- hauptungs-Adressaten“ vorschwebt. In vielen Fällen liegt aber nicht bloß ein „auf Wahrnehmungs-Empfang eigener Behauptung zielendes Streben“, sondern eine „geschlossen zusammenhängende Reihe von auf Wahrnehmungs-Empfang eigener Behauptung zielenden Strebens-Augenblicken“ vor, da z. B. jener, der einen eigenen Brief „aufzugeben“ beabsichtigt, erst „die Wohnung ver- lassen“, dann „zum Postkasten gehen“ und schließlich den Brief „ein- werfen“ muß. TJenes Streben, in welchem auf Abschluß solchen eigenen Verfahrens gezielt wird, nennen wir das „abschließend auf Wahrnehmungs-Empfang eigener Behauptung zielende Streben“, in welchem sich auch stets das Wissen des Strebenden