230 zielt, in einer anderen Seele ein Wollen bzw. Wider-Wollen durch Be- haupten anzuregen. Sagt z. B. A zu B: „In einer Stunde kommt C am Hauptbahnhofe an“, so kann er auch die Absicht haben, in B, ohne daß B jene Absicht des A erkennt, das Wollen zu wecken, den C am Bahnhofe abzuholen. Wenn es nun auch zweifellos nicht wenige Fälle gibt, in welchen jemand darauf zielt, einer anderen Seele einen besonderen emotionalen Seelenaugenblick zu wirken, der sich nicht als Wollen bzw. Wider-Wollen darstellt, so zielt doch in der weit über- wiegenden Zahl der Fälle jener, der einem Anderen einen besonderen emotionalen Seelenaugenblick wecken will, darauf, ihm sogleich oder letztlich ein besonderes Wollen bzw. Wider-Wollen zu wecken; weil es vor allem, wenngleich nicht ausschließlich, besonderes Verhalten eines Anderen ist, an welchem Interesse genommen wird. Da nun jener, der um besonderes Wollen bzw. Wider-Wollen anderer Seele wirbt, ferner auch um besonderen Verhalten-Seelenaugenblick eines Anderen wirbt, können wir solche Seelenaugenblicke, in welchen jemand durch Werbung auf besonderes Wollen bzw. Wider-Wollen einer an- deren Seele zielt, ein „Verhalten-Werbung-Streben“ nennen. Dieses Streben stellt wieder eine besondere Art des „Ander-Ver- halten-Weckung-Strebens“ dar, das auch noch das „Ander- Verhalten-Anregung-Streben“ und das „Streben nach Ander-Verhalten-Anregung durch Behauptung“ umfaßt. Ein „Ander-Verhalten-Anregung-Streben“ liegt stets vor, wenn jemand darauf zielt, ohne Behauptung einen Anderen zu einem besonderen Ver- halten anzuregen, wie wenn z. B. sich etwa jemand in einem Zimmer lärmend benimmt, damit ein Anderer das Zimmer verlasse, ohne daß aber die Absicht besteht, den Anderen erkennen zu lassen. daß solche Anregungs-Absicht besteht. Ein „Streben nach Ander-Verhalten-An- regung durch Behauptung“ liegt stets vor, wenn jemand einen Anderen dadurch, daß er ihm einen besonderen Gedanken bedeutet, weiter zu einem besonderen Verhalten anzuregen strebt, aber ohne Absicht, daß dem Anderen der Gedanke zugehörig werde, der Bedeutende wolle solches Verhalten hervorrufen. Das Gegebene „Verhalten-Werbung schlechtweg‘“, welches für das menschliche Leben von der größten Wichtigkeit ist, weist aber insbesondere zwei große Gruppen von Besonderheiten auf, wie aus den folgenden Erörterungen klar hervortreten dürfte, Zunächst fassen wir aber nur die Gruppe jener Besonderheiten von ‚, Verhalten-Werbung schlecht- weg‘ ins Auge, hinsichtlich welcher die deutsche Sprache das Wort „Anspruch“ bietet. Daß jener, der um Verhalten wirbt, auch be- hauptet, bringt schon das Wort „Anspruch“ treffend zum Ausdrucke, da es eben mit dem Worte „Sprechen“ („= Sätze bilden‘) enge zu- sammenhängt. Vom Worte „Anspruch“ müssen wir aber das Wort V. Kapitel, ;