506 a VIII. Kapitel. Körperschafts-Gesamtheit‘‘ gemeint ist. Indes ist die eingebürgerte Rede von den „mehrstimmig entscheidenden Körperschafts-Gesamtheiten‘ un- genau, da eben eine Gesamt-Behauptung, welche mit einer „innerhalb einer Körperschafts-Gesamtheit entscheidenden Stimmen-Anzahl“, nicht aber mit allen Stimmen der Genossen jener Körperschafts-Gesamtheit aufgestellt wurde, keine Gesamt-Behauptung der Genossen der ein- schließenden Körperschafts-Gesamtheit, sondern eine Gesamt-Be- nauptung einer eingeschlossenen stellvertretenden Körper- schafts-Gesamtheit darstellt. Sagt man z. B., daß eine besondere „gesetz- gebende“ Körperschafts-Gesamtheit mit „Stimmenmehrheit“ ein beson- deres Gesetz beschlossen habe, so hat diese Rede nur den Sinn, daß zine besondere Anzahl von Genossen jener Körperschafts-Gesamtheit mit Stell-Vertretungswirkung eine Gesamt-Behauptung aufgestellt hat. Es ist eben nur Dichtung, wenn so gesprochen wird, als gebe es ein besonderes Einzelwesen „Körperschafts-Person“, dessen „Wille“ bald durch ‚Einstimmigkeit“, bald durch „Mehrstimmigkeit“ der „Körperschafts-Mit- glieder“ „erzeugt“, „gebildet“ wird, Dichtung oder eine bequem ab- kürzende Redeweise, die bei gedankenlosem Gebrauche das Wissen um den wahren Sachverhalt trübt. Daß man aber sowohl die Gesamt-Behauptung einer besonderen Körperschafts-Gesamtheit, als auch die Gesamt-Be- hauptung einer von jener Körperschafts-Gesamtheit eingeschlossenen stellvertretenden Körperschafts-Gesamtheit eine Gesamt-Behauptung der einschließenden Körperschafts-Gesamtheit nennt, also z. B. von einem ‚Gesetzesbeschlusse“ einer besonderen gesetzgebenden Kammer spricht, obwohl nur eine besondere Anzahl von Mitgliedern jener Kammer „da- für“ gestimmt, andere Mitglieder aber „dagegen“ gestimmt oder gar aicht gestimmt haben, oder z. B. sagt, daß eine besondere Wahl- Körperschafts-Gesamtheit jemanden zum Abgeordneten“ gewählt hat, obwohl nur eine besondere Anzahl von Mitgliedern für jenen „jemand“ gestimmt hat, erklärt sich aus zwei Sachverhalten, die leicht den An- schein erwecken, daß solche Reden nicht Dichtung oder bequeme Ab- kürzung sind. Erstens nämlich ist eine „stellvertretende Körperschafts- Gesamtheit einschließende Körperschafts-Gesamtheit‘“ gewöhnlich eine hinsichtlich ihrer Zusammensetzung aus besonderen einzelnen Genossen während eines besonderen Zeitraumes ständige Körperschaftsgesamt- heit, es ist während dieses besonderen Zeitraumes nicht nur die Körper- schafts-Gesamtheit durch eine besondere Zahl von Genossen bestimmt, sondern es sind stets dieselben Seelen, aus welchen während dieses Zeitraumes jene Körperschafts-Gesamtheit zusammengesetzt ist, Hin- gegen ist während dieses Zeitraumes die eingeschlossene stellvertretende Körperschafts-Gesamtheit nur durch eine besondere Zahl von Genossen bestimmt, während es je verschiedene Genossen sein können, welche während dieses Zeitraumes mit ihren der Zahl nach bestimmten Stimmen