Es gibt keinen seßhaften Handel vor Entstehung der Städte??). Auf das eigenwirtschaftliche Zeitalter läßt Sombart dann erst ein Übergangszeitalter folgen, das durch die Wiedergeburt der Tausch- wirtschaft (die Anfänge des berufsmäßigen Handels und des gewerblichen Handwerks) sowie die Entstehung der mittelalter- lichen Stadt (aus Dörfern!) charakterisiert wird??). Kein Wunder, daß die Mehrzahl der Nationalökonomen und Wirtschaftshistoriker dann noch mehr als Sombart selbst bei der alten Auffassung ver- blieben und die Bücherschen Theorien trotz ihrer erwiesenen histori- schen Unwirklichkeit noch weiteren Einfluß ausüben konnten. Wohl erklärte Max Weber sie als Idealtypen, die nicht eine Darstellung des Wirklichen, sondern Utopien sind?*). Allein selbst ein so unnachsichtiger Kritiker wie es G. v. Below war, wollte sie „keineswegs entbehren“. Ja er meinte, die aufgestellten Kategorien könnten mit größtem Erfolg verwertet werden und die Forschung habe tatsächlich schon von ihnen bedeutenden Nutzen gezogen?*). Tatsächlich ist gerade das Gegenteil eingetreten, wie auch v. Below in einem Atem doch selbst erklärt hat, daß „meistens nicht recht zutreffende Vorstellungen über ihr Wesen bestanden“. Mehrfach haben Historiker mit Zugrundelegung des Bücher- schen Schemas dann die sicher bezeugten Tatbestände zu einer Darstellung gepreßt, die ich wenigstens nicht als einen Vorteil oder gar Nutzen betrachten kann*®). Mit Recht ist dagegen G. Schmoller aufgetreten und hat gegen die Utopien in der Wirtschaftsgeschichte Front gemacht”). Die Wirtschaftsgeschichte hat sich nicht mit Utopien zu beschäftigen und soll auch haltlose Konstruktionen vermeiden, sondern feststellen, wie die Verhältnisse in Wirklichkeit waren”). 2%) Ebda. S. 120. ”) Vgl. das Inhaltsverzeichnis p. 111 f. ®) Die „Objektivität“ sozialwissenschaftl. und sozialpolit. Erkenntnis. Archiv f. Sozialwiss. und Sozialpolitik 19, 22 ff., bes. 64 ff. (1904). *) Probleme der Wirt. Gesch. (1920), S. 190 ff. ®) So z. B. L. M. Hartmann. Gesch. Italiens ı (1897) und dazu meine Bemerkungen in dem Buche „Die Wirtschaftsentwicklung der Karolinger- zeit“ 1”, 24. 26) Vgl. Art. „Volkswirtschaft“ im Handwörterbuch d. Staatswiss. 83. 468 (19171). 7) Vgl. dazu die treffenden Bemerkungen Sombarts a. a. O. ı', 23f. gegen die rechtsgeschichtlichen Konstruktionen gerichtet!).