gesammelten Edelmetallvorräte für die Gestaltung des Geld- verkehrs nicht in Betracht kommen‘??). Aber nicht nur Paul Sander meinte sich auf einen Aut-aut- Standpunkt stellen zu müssen; selbst ein so hervorragender Kenner der Finanzwissenschaft und Finanzgeschichte wie W. Lotz es ist, nahm noch neuestens zu den von mir gegebenen Quellenbelegen in einer höchst bezeichnenden Weise Stellung. Obwohl er zugeben muß**), daß der Warenhandel im Reiche Karls d. Gr. eine viel- fach bisher unterschätzte Rolle gespielt hat und Geldzahlungen nicht selten gewesen sind, kann er meine Ausführungen nicht anders verstehen, als ob ich behauptet hätte, daß im karolingischen Reiche die charakteristische Wirtschaftsverfassung eine vollent- wickelte geldwirtschaftliche Verkehrswirt- schaft — wie in der Blütezeit des römischen Kaiserreichs — zewesen wäre®®). Es ist mir nie eingefallen, einen solchen Unsinn zu behaupten. W. Lotz hat auch nirgends eine Stelle meiner Bücher anführen können, wo solches zu lesen stünde. Es ist natürlich sehr bequem, gegen ein Hirngespinst dann billige Raketen abzubrennen! Nirgends steht in meinen Veröffentlichungen auch nur ein Wort, daß das öffentliche Finanzwesen (Bezahlung der Beamten und Armen) jener Zeit eine geldwirtschaftliche Ordnung besessen habe, wie dies Lotz noch weiter behauptet‘). Tatsächlich habe ich mich nur gegen die bis dahin allgemein verbreitete Theorie gewendet, daß zur Karolingerzeit eine reine oder absolute Naturalwirtschaft geherrscht und die Geldwirtschaft völlig gefehlt habe”). So sehr war, wie man sieht, zwischen beiden 3%) Ebda. *) Gab es eine geldwirtschaftliche Verfassung der Staatsfinanzen unter den Karolingern? Sitz. Ber. d. Bayer. Akadem. d. Wissensch., philos.-philol. u. histor. KL 1926, 4. Abh., S. 15. %®) A.a.O.S. 16. 36) Ebda. }) Vgl. bes. Wirtschaftsentwicklung d. Karolingerzeit 2, 252 (1913); hier spreche ich ganz ausdrücklich von einem Übergang zur Geldwirtschaft und weiter davon, daß die Geldwirtschaft im Prinzip eingeleitet sei. Ebenda wird auch bereits auf die Koexistenz von Natural- und Geldzahlungen sowohl im Zeitalter der Natural- (frühes MA.) wie jener der Geldwirtschaft (spätes MA.) hingewiesen! Vgl. ferner auch das über die Existenz von Gelddarlehen neben der Naturalleihe Gesagte, S. 271—273, und auch sonst noch passim.