Mit Recht hat in jüngster Zeit R. Passow auf die Unzuläng- lichkeit unserer bisherigen Terminologie und Bezeichnungsweise hingewiesen. „So allgemeiner Anerkennung sich diese Gliederung (Eigenwirtschaft, geschlossene Hauswirtschaft, Tauschwirtschaft, Verkehrswirtschaft) auch erfreut, sie ist trotzdem nicht ausreichend, um eine befriedigende Einteilung auch nur der wichtigsten wirt- schaftlichen Erscheinungen, wie sie uns im Laufe der Geschichte entgegentreten, zu ermöglichen“?).“ Passow hob insbesonders auch hervor, daß der Ausdruck „Naturalwirtschaft“ von verschiedenen Nationalökonomen zur Bezeichnung ganz verschiedenartiger Dinge verwendet wird: nicht nur für Eigenwirtschaft, sondern auch für Naturaltauschwirtschaft, oder im Gegensatz schlechthin zur Geld- wirtschaft®?). „In der Literatur gehen diese Bezeichnungen meist wild durcheinander.“ Zutreffend führt Passow aus, daß das Wort Naturalwirtschaft ein außerordentlich unklares, verschwommenes Wort ist und sein Gebrauch dazu verführe, die verschiedenartigsten Dinge durcheinander zu werfen. Ferner aber wird hier als dringend notwendig erklärt, daß die Auffassung fallengelassen werde, als ob Eigenwirtschaft und Tauschwirtschaft erschöpfende (kontradiktorische) Gegensätze seien, daß das Auseinanderhalten dieser beiden Formen genüge, um die große Mannigfaltigkeit wirtschaftlicher Verhältnisse ausreichend zu klassifizieren®*). Passow hat seine treffende und scharfsinnige Kritik zunächst auf die grundherrschaftlichen Wirtschaftsverhältnisse gerichtet. Begreiflicherweise, da ja gerade diese in der nationalökonomischen Literatur”), nicht nur bei Bücher, in dem Vordergrunde stehen. Dieselbe, ja eine noch viel größere Unzulänglichkeit der bisherigen Beurteilung besteht aber auch für die Wirtschaftsverhältnisse außer- halb der Grundherrschaften. Hier hat die ältere Juristendogmatik das Bild von den wirklichen Tatbeständen ganz verzeichnet. Hat man doch, wo nicht geradezu einen Urkommunismus mit strenger Feldgemeinschaft, so doch mindestens eine Wirtschaftseinheit der freien, gleichberechtigten Siedler in der Markgenossenschaft an- 5) Die grundherrschaftlichen Wirtschaftsverhältnisse in der Lehre von den Wirtschaftssystemen, Jbb. f. Nat. Okon, u. Statistik 112, ı ff. (1919). ®) Ebda. S. 13. 5) Ebda. S. 8. 5) Sie ist bei Passow a. a. O. angeführt.