26 Vorräten, deren Fehlen Bücher als ein besonderes Kennzeichen der primitiven Wirtschaftsverfassung hingestellt hat, kommt bei mehreren Urstämmen doch schon vor. So nicht nur in Kalifornien, sondern auch bei den Andamanesen und Wedda. Sie verstehen sich ganz trefflich auf das Ansammeln und Konservieren von Nahrungsmitteln?). Sehr beachtenswert ist, daß sich dann bereits auf dem Boden der totemistischen Kultur eine ganz neue Epoche der Wirt- schaft ergibt. Das Gewerbe tritt hier schon mit deutlicher Spezialisierung auf‘). Eine gewerbliche Sonderung von Clan zu Clan setzt ein, derart, daß die eine Gruppe Speere, die andere Dolche, eine weitere bestimmte Kleidungs- oder Schmuckstücke erzeugt. Mit- unter wird die materielle Voraussetzung dafür, das Vorhandensein der entsprechenden Rohstoffe, maßgebend für diese Spezialisierung sein. Aber keineswegs durchlaufend. Für Australien wie auch Südamerika ist bereits nachgewiesen, daß einzelne Stämme das Rohmaterial von auswärts, von andern Stämmen, beziehen). Begreiflich, daß bei diesen Völkern der Handel sich besonders lebhaft gestaltet. Ja, es werden z. B. in Australien und Mela- nesien schon Anfänge eines eigenen Handelsstandes erkennbar, indem einzelne Personen, aber auch einzelne Gruppen als Handelsvermittler auftreten!?). In Vorderindien nehmen manche Küstenstämme geradezu das Recht in Anspruch, den Handel mit den Stämmen im Innern allein zu besorgen. Schon tritt eine Art „Geld“ auf, in erster Linie der rote Ocker, dann aber auch Waffen (Speere, Schilde u. s. w.). Besondere Mittel- punkte des Handels werden aufgesucht. Berühmte Plätze bilden Handelszentren, wo die Produkte des Gewerbes ausgetauscht werden!?). Eine lebhaftere Ausbildung der Märkte erfolgt bei dem exogam- mutterrechtlichen Kulturkreis. Die Frau, auf welche wohl die Er- findung des Ackerbaues zurückzuführen ist, bringt die Produkte *) Koppers a. a. O. S. 421. 1») Koppers a. a. O. S. 483. 4) Ebda. S. 486. 1?) Ebda. S. 487. 3) So in Australien. Ebda. S. 487.