42 über deren Arbeiten. Auch für die anderen Gewerbe waren solche erlassen, über die Art ihrer Arbeitsleistung, die Bezahlung der- selben, Lohntaxen u.s. W., u. zw. sowohl für jene, die für die Regierung als auch solche, die für Private geleistet wurde**). Der Handel nimmt in den Ausführungen dieser „politischen Oko- nomie“ eine besondere Stellung ein. Die Verordnungen darüber zeigen, wie entwickelt er gewesen sein muß. Zahlreiche und ver- schiedene Abgaben, die von den importierten Waren zu ent- richten waren, erscheinen aufgezählt**), Ein eigenes Bureau hatte die Aufsicht über die Geldspiele zu führen und die Strafen zu überwachen, welche auf Verletzung der vom König erlassenen Bestimmungen gesetzt waren*®). Besondere Abgaben wurden von den Bähirikas erhoben, die wahrscheinlich eine Art von Geldverleiher oder Bankiers in den Städten gewesen sind‘). Schließlich erhoben die Könige damals schon, wenn sie besonderer Geldmittel bedurften (z. B. für Kriege und andere Unternehmungen), Sonderabgaben „auf Bitte des Königs‘“*). Solche außerordentliche Steuern, „Beden“, sollen nur einmal, aber nicht zweimal im Jahre eingehoben werden“). Dieses Handbuch der politischen Okonomie läßt uns nun auch jene wirtschaftlichen Tatbestände richtig einordnen, welche als Zeugnisse der Naturalwirtschaft gelten können. Daß in den Dörfern die Handwerker für ihre Arbeit mit festen Ernteanteilen oder Deputaten entlohnt wurden (Deputatisten)*), entspricht dem Charakter der agrarwirtschaftlichen Pertinenzeigenschaft dieser Gewerbe. Es wäre aber, wie wir gesehen haben, ganz irrig, daraus den generalisierenden Schluß zu ziehen, daß alle Gewerbe naturalwirtschaftlich entlohnt worden seien. Die städtischen Hand- werker, und das waren sicherlich die weitaus größere Menge, sind m. E. ganz anders zu beurteilen. Man sieht, es war die verschiedene Art der Entlohnung nicht %) Ebda. S. 59 W., 4) Ebda. S. 575. 5) Ebda. S. 58 U. %) Ebda. S. 59 Z. 7) Ebda. S. 115. *) Ebda, S. 116, $ 7. — Der Vergleich mit den Verhältnissen des Mittel- alters in Europa drängt sich hier unmittelbar auf! *) Max Weber a.a.O. 2, 59.