43 durch die primitive oder rückständige Art der Wirtschaft (Naturalwirtschaft) bedingt, sondern es zahlte der Verbraucher und Besteller mit dem ihm nächstliegenden Zahlungsmittel, hier mit Land- und Bodenprodukten, während die städtischen Kunden zu derselben Zeit in Metallgeld zahlten. Auch der Umstand, daß bestimmte Fronden an den König gerade von Handwerkern auch in Geld umgelegt und geleistet werden konnten, möchte ich nicht mit M. Weber im Sinne einer Weiterentwicklung der Wirtschaft vom fürstlichen Oikenwerk zum freien städtischen Handwerk”) auffassen. Vielmehr sicherte sich der König damit die Möglichkeit, im Falle eines geringeren Naturalbedarfs an dergleichen gewerblicher Arbeit, die Verpflich- teten nicht leer ausgehen zu lassen, sondern doch Geldeinnahmen auch von ihnen zu beziehen. Die Fakultativleistung konnte hier ebensosehr eine Begünstigung des Verpflichteten, als eine Ver- stärkung des Forderungsrechtes auf seiten des Königs sein. Über- dies bezog sich diese Umwandlung in eine Geldleistung ja nur auf die gewerblichen Dienste (Handwerksartikel) der Betreffenden. Sie blieben aber doch auch weiterhin im grundherrlichen Ver- bande des Kronlandes, an welchem sie als Deputatisten fort- laufend Nießbrauch besaßen). Man kann, glaube ich, die Wirtschaft im ganzen nicht nach diesen grundherrschaftlichen Handwerkern beurteilen, sondern muß für die Wertung der Naturalwirtschaft die freien Gewerbe in den Städten vor allem berücksichtigen. Denn bei diesen war die durch die Grundherrschaft natürlich begründete naturalwirt- schaftliche Entlohnung nicht ebenso vorhanden*?). Es ist auch bereits zutreffend betont worden, daß die niedere soziale Stellung, in welcher diese sich vielfach befanden, nicht durch ihren Beruf an sich bedingt war, sondern durch ihre Abstammung. Sie stammten von der einheimischen Urbevölkerung nichtarischer Rasse ab®*). Beispiele sind schon angeführt worden, daß der Stand der Handwerker als solcher vielfach sehr beträchtliches Ansehen genoß, besonders in Südindien*). 5) A.a.O.2, 96. 51) Vgl. A. K. Coomaraswamy, The Indian craftsman (1909), S. 39 ff. 52) Vgl. Ebda. S. 51 £. 53) So richtig schon Coomaraswamy a.a.O. S.s2 ff. 5) Ebda. S. 53 ff.