45 späteren Mittelalter noch war in Osterreich der Handel den Geist- lichen und dem Adel verwehrt‘). Aber kein Mensch wird daraus einen so weitgehenden Schluß ziehen wollen oder gar annehmen, daß deshalb kein Handel überhaupt vorhanden gewesen sei. Vor allem ist auch unrichtig, daß angeblich bloß Tausch erlaubt ge- wesen sei, weil dieser geeignet war, den Ackerbau zu fördern!) Gerade die Geldwirtschaft konnte den Ackerbau fördern, soferne sie bessere und weitere Absatzgebiete für die agrarwirtschaftliche Produktion zu schaffen vermochte. Der Tausch unter den land- wirtschaftlichen Produzenten allein hätte eher retardierend wirken müssen, da in diesem Kreise dieselben oder doch minde- stens sehr gleichartige Waren erzeugt wurden, nach welchen also eben hier weniger Nachfrage und Bedarf vorhanden war. Anders im Tauschverkehr mit den städtischen Händlern, die aber keines- wegs bloß Naturaltausch trieben, sondern auch in Altindien, wie oben gezeigt worden ist, schon Geld zum Aufkauf der landwirt- schaftlichen Produkte verwendeten. Zutreffender als Pran Nath selbst hat O. Spann in dem Vor- wort zu der Arbeit Pran Naths das Hauptergebnis von dessen Ausführungen formuliert: der Naturaltausch — Pran Nath spricht immer von Tausch überhaupt, was doch nicht richtig ist — ist seinem Wesen nach kein Zeichen primitiver Wirtschaft, sondern die richtige und notwendige Folge der ihm zugrunde liegenden damaligen altindischen Wirtschaftsorganisation, die eine vorwiegend ackerbauliche Volkswirtschaft war®”). Vielleicht wäre es noch präziser zu sagen, soweit diese eine ackerbautreibende Bevölkerung zum Träger hatte. Denn auch in der altindischen Zeit bestand nicht die gesamte Wirtschaft in Ackerbau, es waren damals schon Handel und Gewerbe vorhanden. Mit ihnen aber war auch die Geldwirtschaft schon da. Abgesehen von den posi- tiven Einzelbelegen, welche Rhys-Davids dafür geliefert hat**), können wir dies auch schon aus dem Werke Kautalyas erschließen, auf welches doch auch Pran Nath seine Ausführungen über die 81) Vgl. die Urkunde der Herzoge Albrecht III. und Leopold IH. vom Jahre 1377 für die Steiermark bei v. Schwind-Dopsch, Ausgew. Urkund. z. Verfass. Gesch. Österr. i. MA., Nr. 134- ®) So Pran Nath a.a.O. S. 5. 58) A.a.O: Ss. 52) Siehe oben S. 406.