53 wurden (Saisonarbeiter), bezahlte man lieber mit Getreide‘). Beachtung verdient, daß die Strafen, welche hier festgesetzt wurden, in Geld (Silber) angegeben sind*!°). Auch die Steuerleistungen an den Staat zeigen dieselbe Ver- schiedenheit nach Produktionszweigen. In den Städten wurden die Abgaben meist in Geld bezahlt, von Feldern und Vieh da- gegen meist in Naturalien, jedoch konnte dafür auch Geld ent- richtet werden*?). Die Viehzüchter (Hirten) zahlten mit Vieh- stücken, bzw. Wolle von Schafen)!°?). Die Steuern waren zum Teil an Generalunternehmer (Bank- häuser) verpachtet; auch reiche Privatpersonen bedienten sich dieser zur Einziehung ihrer Einnahmen***). In Assyrien kamen auch außerordentliche Steuern, die sog. „Extrageschenke‘“, vor*®°). Die Bezahlung der Beamten**®) erfolgte zum Teil in Naturalien, zum Teil in Geld (Silbersekel). Die Tempel wie der Hof waren infolge ihres großen Grund- besitzes und der davon fließenden Abgaben (Zehnt und Opfer- spenden) zugleich selbst große Geschäftsunternehmungen, die wie private Bankhäuser Darlehen an Naturalien, besonders Getreide, und Geld gewährten und gute Geschäfte machten. Über die Steuer und Frondienstleistungen wurde Buch ge- führt. Zinsbücher, ähnlich den Urbaren des Mittelalters, sind in Assyrien bereits nachweisbar*”). Von Steuern und Abgaben waren durch den König auch Befreiungen erteilt, besonders an Städte, denen zum Teil auch Selbstverwaltung eingeräumt wurde?S). Privilegien über Steuerfreiheit wurden auch den Tempeln Assy- riens zuteil, ferner auch verdienten Beamten des Königs!*®). (Eine Art Immunität!) & 100) Schwenzner a.a.O. S. 39. 101) Meissner ı, 162 ff. 12) Ebda, ı, 125 u. 143 (Assyrien). *°%) Ebda, ı, 126 sowie 142 (Assyrien). *4) Ebda. S. 130. '°5) Ebda. S. 143. ‘06) Ebda. S. 135 £f. . nn 17) C.H. W. Johns, An Assyrian Doomsday Book or liber censualis. Leipzig (904 (Assyriolog. Bibl., herausgeg. v. Friedr. Delitzsch u. P. Haupt, XVI[.). 28) B. Meissner a.a.O. S. 144 £f. 1089) Ebda. 145.