nl Im alten Ägypten war die Naturalwirtschaft auch sonst, ab- gesehen vom König, die weitaus vorherrschende Form der Wirt- schaft. Aus Inschriften über die Vermögensverhältnisse eines Gau- fürsten wird dies deutlich. Er ist vom Könige mit Äckern und Einkünften belehnt und hat Teil an den Opfergaben, die dar- gebracht wurden (Brot, Bier, Fleisch)!*®). Die Handwerker sind ihm zu Arbeiten verpflichtet. Die Steuern werden in Naturalien entrichtet, welche einen bestimmten Wert (in Kupferdeben) haben müssen!®). Die Arbeiter, welche in Trupps eingeteilt waren, erhielten ihre Löhnung gleichfalls in Naturalien (Lebensmittel, Kleider u. 8. w.)!2). Auch Sklaven, die großenteils Kriegsgefangene waren, wurden den Tempeln und Beamten zur Dienstleistung überwiesen und von diesen zu verschiedenen Diensten ausgenützt!?) wie Ochsen oder Esel. Kauf- und Mietverträge, die sich erhalten haben, erscheinen naturalwirtschaftlich abgeschlossen. Die Arbeit von Sklavinnen wird für eine Anzahl von Tagen an andere vermietet‘). Als Preis werden Ziegen bezahlt. Andere Verträge, durch welche sich z. B. ein Gaufürst für die Zeit nach seinem Ableben an großen Festtagen bestimmte Opfer an Bier, Brot und Fleisch sichert, ge- schehen in der Weise, daß er auf einen Teil der ihm zustehenden Rationen (Lieferungen) für sich und seine Erben verzichtet***). Unter den Abgaben erscheinen auch Dienste, die zur Be- förderung und zum Unterhalt der Gesandten bestimmt sind, welche den betreffenden Gau passieren?*). Im alten Reich (2900—2550) Ägyptens bis in die Mitte des neuen Reiches (etwa 1580—1100) war die beliebte Geldform der Ring, u. zw. in Gold, Silber, Elektron oder Kupfer. Das Gewicht wurde durch Wägung festgestellt. Nach dieser Periode wurde dieses Ringgeld durch vorgewogenes Rohmetall abgelöst. Man 149) Ebda. S. 104 £. 150) Ebda. S. 138. 151) Ebda. S. 139 ff 52) Ebda. S. 144. 58) Ebda. S. 165. 53) Ebda. S. 166 f. 55) Ebda. S. 172.