72 durchwegs Metöken, Nichtbürger*”). Sie sollten eben von den politi- schen Rechten, die mit dieser Steuerleistung verbunden waren, aus- geschlossen werden. Zudem müssen wir die politische Ethik jener Zeit dabei gleichfalls noch in Rechnung stellen. Es herrschte die aristokratische Auffassung, daß nur der am politischen Leben teil- nehmen solle, der eine unabhängige Existenz hat und daß diesem nur der Ackerbau, höchstens noch die Geschäfte des Großkauf- mannes und des Bankiers anstehen, während Handarbeit und das gemeine Erwerbsleben entehren, bei dem man, auf welchem Wege es sei, möglichst viel Geld zu machen sucht?®). Es ist doch bezeichnend, daß kurze Zeit nach dem Rücktritte Solons die Kleinbauern und Industriellen ihre Forderungen nach Anteil an der Staatsleitung (Archontat) durchsetzten (ca. 580). Auch das Gewerbe befand sich größtenteils in der Hand nicht- bürgerlicher Fremder“). Neben den Adel, der sich auf den Grundbesitz stützte (xedia- xoı), traten die Schiffer und Kaufleute (xdogaioı). Es wäre m. E. kaum zutreffend, wollten wir in dieser Schätzungsordnung Solons ein vollkommenes oder getreues Abbild der gesamten Wirtschaft Athens in jener Zeit erblicken‘!). Es gab ja damals noch andere Abgaben, die in Geld, nicht in Naturalien, entrichtet wurden. So das Kopfgeld der Metöken*?), d. h. der aus der Fremde zugezogenen Schutzgenossen, die meist Händler und Handwerker waren; ferner die Strafgelder und Zollabgaben. Gerade die Jetzteren wurden vor- nehmlich von den handeltreibenden Bevölkerungsklassen erhoben. Überdies hatte schon Ed. Meyer noch auf eine andere Abschätzung des Jahreseinkommens der Klassen hingewiesen, das in Geld (Drachmen) gehalten ist: Das Gesetz über die Ausstattung der Erb- tochter aus dem "Thetenstande durch den nächsten Verwandten*?). Endlich sei noch angeführt, daß bei der Teilung des väterlichen 37) Vgl. Clerc, Les met&ques Atheniens (1893), S. 396 f., sowie Hasebroek a.a. 0. S. 21. %) Ed. Meyer, Conrads Jbb. f. Nat. Okon. u. Statistik 64, 718. 89) Vgl. Beloch a.a.O. ı?, 367 f., sowie Ed. Meyer, Gesch. d. Altertums 2, 663. 40) Vgl. Francotte, L’industrie dans la Grece, 1, 192 (1900), sowie Hase- broek a. a. O. *) Wie dies doch Beloch a.a.O. ı?, 366 n. ı, getan hat! *) Darüber, wie über die Zölle, Hasebroek a.a.0. S. 172 ff. 3) Gesch. d. Altertums 2, 6s6 n.