erst nach Ost und dann nach West‘ unterdessen eingetreten war. Die Staatseinnahmen stiegen, als Pompeius auch Syrien, Bithynien und den Pontus gewann, Cäsar Gallien unterwarf und schließlich Augustus auch Ägypten annektierte. Die Geldwirtschaft entwickelte sich bereits zu Zeiten der Republik in den Tagen Ciceros und machte bedeutende Fortschritte unter den Kaisern. Aber auch die Landwirtschaft war keine geschlossene Hauswirtschaft, sondern bereits eine auf Gewinn berechnete Unternehmung”). Sie pro- duzierte für den Markt und weist auch in ihrer Ausstattung, den Gebäuden und Geräten, wie die Bodenfunde dartun, Formen auf, die geschulte Handwerker aus der Stadt voraussetzen lassen”®). Von einer‘ „Autarkie“ oder Selbstversorgung kann keine Rede sein”’). Wir werden die eigenartige Wendung, die sich in der römi- schen Wirtschaftsentwicklung vollzog, etwas näher ins Auge fassen müssen: Schon im 2. Jahrhundert v. Chr. erfolgte in Italien eine Konzentration des Grundeigentums. Es traten große Grundherren auf, die nicht auf dem Lande wohnten und dieses auch nicht selbst bebauten. Sie wohnten im der Stadt und beteiligten sich hier an industriellen Unternehmungen, die ebenso wie die Landwirtschaft jetzt großenteils durch Sklavenarbeit besorgt wurden?®). Nun gewann; da viele dieser neuen Reichen ihr Vermögen im Osten er- worben hatten, das dort herrschende kapitalistische System auch auf den ‚Westen Einfluß. W. Otto hat die feine Beobachtung ge- macht, daß der Hellenismus keineswegs mit dem ı. Jahrhundert v. Chr. zu Ende geht, sondern weit in die nachchristliche Zeit hinüberreicht’”). Das zeigt sich ganz besonders gerade auf wirt- schaftlichem Gebiete. Die levantinischen Händler, vorab die Syrer /Phöniker), beherrschen schon. in der vorchristlichen, republikani- schen Zeit auch den Westen“), Und das hat sich bis in die Mero- wingerzeit forterhalten, ins Mittelalter hinein. Die Bedeutung der Städte Italiens wuchs im 2; Jahrhundert v. Chr. Zugleich erfolgte eine Depression der freibäuerlichen 7) Vgl. T. Frank, An economic history of Rome. 2. Aufl., 1927, 5.265 f. ’%) Ebda. S. 267. ”) Ebda. S. 271. 8) Rostovtzeff a.a.O. S. 18 f. 7) A.a.O. S. 102 ff. ; ®) Vgl. V. Parvan, Die Nationalität der Kaufleute‘ im römischen Kaiser- reiche (1909), S. 110 ff.