36 Amter hatten Leistungen zu entrichten, die bald zur Amterflucht ebenso Anlaß gaben, wie dies bei den gewerblichen Genossenschaften (collegia) der Fall war. Die Steuerpacht, welche. Generalpächter (conductores) übernahmen, führte mit der Zwangsverpflichtung auch für die unbebauten Grundstücke (&ußolH) sowie der Gesamthaftung für den Steuersoll bald zu schwerer Bedrückung der landbautreibenden Bevölkerungsklasse. Sie litt zudem durch die Kriegsläufte und Einfälle der „Barbaren“, die in immer größerer Menge in das römische Reich einströmten. Schon kam es im 3. Jahrhundert an verschiedenen Stellen‘ des Reiches zu Aufständen des Landvolkes (seditiones), da auch der kaiserliche Beamte (procurator) keine Hilfe gewährte, sondern mit dem Steuerpächter gemeinsame Sache machte®®), Die Armee in den Provinzen gewann politisch immer größere Bedeutung, und in ihr griff bald auch eine Barbarisierung der Offiziersstellen Platz. Diese Armee war im 3. Jahrhundert keine eigentlich römische mehr. Sie wandelte sich zu einer aus Provinzialen bestehenden Truppe. Die Rivalität der Kaiser und Thronprätendenten ließ die Soldateska übermächtig werden, die, aus dem Landvolk selbst hervorgegangen, in diesem ihren natürlichen Bundesgenossen und Rückhalt erblickte. Besonders schwer lasteten die Lieferungen für die Truppen auf dem Lande (annona)’’), zumal auch die äußere Bedrohung der reichsten Provinzen (durch die Goten) zu argen Verwüstungen Anlaß bot. Die Truppen selbst ließen sich Gewalttätigkeiten zu Schulden kommen und erpreßten Geld wie auch Natural-‚eistungen. Der Gegensatz zwischen Stadt und Land verschärfte sich nun zusehends®®). Die Ausdehnung und Erstarkung des Großgrundbesitzes führte zur Schollenpflichtigkeit der Kolonen und schließlich zu einer Feudalisierung der öffentlichen Gewalten®?). Die feste Bindung an die Origo sollte jede Entziehung oder Flucht aus den Verpflichtungen der ursprünglichen Zugehörigkeit verhindern. %) Ebda. 349. ”) A.a.O. S. 433. %) Ebda. S. 444. %) Vgl. Rostovtzeff, Studien z. Gesch. d. röm. Colonats. Arch. f. Papyrus-{orsch. Beiheft x (1910).