96 Perlen und Edelsteinen der Erlaubnis der kaiserlichen Beamten““). Bei einzelnen Lebensmitteln, wie Fischen, ist die Ausfuhr dann erlaubt, wenn solche in überflüssiger Menge vorhanden sind. Daß für die in Konstantinopel selbst hergestellten Kerzen und Seifenwaren keine Ausfuhrbeschränkungen zu beobachten sind**), dürfte wohl im Sinne einer Exportprämie zur Hebung dieser heimischen [ndustrie aufzufassen sein, denn die Wirtschaftspolitik der byzanvinischen Herrscher weist ebenso merkantilistische Züge auf wie jene der hellenistischen Periode*®®). Beachtung verdient auch das Verbot des Zwischenhandels. Nicht nur wegen der darin ruhenden wirtschaftspolitischen Fürsorge des Staates, weil durch den Gewinn der Zwischenhändler die Preise gesteigert würden‘), es lassen diese mehrfach vorkommenden Verbote, glaube ich, darauf schließen, daß tatsächlich ein solcher Zwischenhandel wegen dessen Einträglichkeit nicht ganz unterdrückt werden konnte. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß in dem &tapyıxöv Bıßhiov auch zahlreiche Geldstrafen vorkommen, welche den Zünften, sowie deren Mitgliedern für den Fall der Übertretung der hier getroffenen Verordnungen auferlegt werden. Die Geldstrafen erscheinen danach als leichteste Strafen angesehen und verhängt worden zu sein®”). Von der Spezialforschung ist unter anderem auch bemerkt worden, daß im Verlaufe des ıo. Jahrhunderts die Ausfuhrverbote auf gewisse Waren verschärft worden sind®®). Ich möchte dies aber nicht so sehr als die Folge einer kraftvollen Expansionspolitik ansehen, die seit Kaiser Nikephoros einsetzte und dazu führte, daß der Kaiser, gestützt auf seine Erfolge, die Fremden weniger rücksichtsvoll behandelte*®); vermutlich hat auch ein wirtschaftliches Motiv dazu mitgewirkt. Es war anscheinend damals schon die Aktivität der italienischen Seehandelsplätze, vor allem Amalfis und Venedigs, welche dem byzantinischen Handel eine 33) Vgl. Stöckle a.a.O. S. 105. 54) Ebda. 2. Absatz. 3) Vgl. oben S. 76 ff. 38) Stöckle a.a.O., S. 110. 37) Ebda. S. 123 ff. 38) Ebda. S. 122 f. ®) So Stöckle a.a.O. S. 123.