i40 sehen werden, da nicht selten doch auch eben Gold und Silber von der Schenkung ausgenommen wurden*®). Hervorheben möchte ich noch, daß gerade dort, wo von der Errungenschaft in den Urkunden gesprochen wird, doch auch Gold und Silber aufgezählt erscheinen"). Es ist also ein Zuwachs auch da direkt zu belegen, d. h. eine Vermehrung der Bargeldbestände, bzw. jener an Edelmetallen anzunehmen. Auch die Höhe sowie die Veranlagung der Steuern auf die einzelnen Bevölkerungsklassen verdienen in diesem Zusammenhang Beachtung. Im Jahre 860 wurde die Normannensteuer allein auf 3000, 866 auf 4000, 873 gar auf sooo Pfund Silbers veranschlagt*"), Als 780 zur Milderung der Hungersnöte eine Liebesgabe zu gunsten der Armen vom Könige gefordert wurde, hatten die reicheren Bischöfe und Äbte sowie Grafen je ı X Silber, solche mittleren Vermögens Y, &, Minderbemittelte 5 Schillinge zu leisten*”?), Und da Karl d. Gr. 791 auf dem Feldzug wider die Avaren eine Fastenzeit anordnete, konnten sich die Reicheren durch Entrichtung von ı Schilling täglich davon lösen, während die Minderbemittelten, je nach Vermögen, sich davon befreiten!®), Endlich sei noch betont, daß auch der Handel mit Gold und Silber mindestens in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhundertes verbreitet war*?*), Die Karolingerzeit hat schließlich schon die Kreditwirtschaft geübt. Darlehen wurden in Naturalien ebenso wie in Geld gegeben. Das Konzil von Paris 829 nahm dagegen Stellung, daß Geistliche wie Laien ein verschiedenes Maß verwenden: Ein kleineres bei Verkauf und Darlehen (in vendendo atque commodando), ein größeres beim Empfang von Naturalien, besonders Wein. Ebenso auch verschiedene Gewichte: minores atque dolosas in mutuando atque vendendo, maioresque in recipiendo habentes!75). 169) St. Gallen Nr. 691; Fulda a.a.0. Nr. 547, 568; Lorsch a.a.O. Nr. 14 u.a. m. *%) Vgl. z. B. Tradit, Wizzenburg Nr. 62. — Fulda, Dronke Nr. 280 u. 568; Freising, Bitterauf Nr. 534 b. 77) Vgl. Annal. Bertin. zu diesen Jahren. 1?) MG. Capit. ı, 52, Nr. 21. 3) MG. Epp. 4, 528. A) Vgl. das Edikt v. Pistes 864 MG. Capit. 2, 320 €. 23 U. 24. 15) MG. Concil. aevi Carol. I, 2, 644 c. LI, vgl. dazu auch 671 HT (70).