151 Die Geldleistung (relievum) war auch in England schon in ‘der früheren Zeit vorhanden*), später wurden beide Abgaben mitunter auch vermengt. Beachtung verdient ferner, daß im 10. und ır. Jahrhundert in Italien, dort, wo durch die Sarazenen und anderen Heimsuchungen das Land verödet war, der Wiederanbau und die Zurückführung zur Kultur durch Bodenleihen naturalwirtschaftlichen Charakters, vor allem pastinatum und Teilbau, bewirkt wurde. Statt des Zinses wurde der geliehene Grund und Boden bepflanzt und wieder kulturfähig gemacht, indem man Furchen zog, das Unkraut jätete und für entsprechende Bewässerung u.s. w. sorgte?). Der Ertrag blieb in den ersten Jahren ganz, später zum größeren Teile dem Beliehenen. Wir können diese Erscheinung aber nicht durch das Fehlen des Geldes oder einen völligen Mangel der Geldwirtschaft erklären, denn zu derselben Zeit gibt es zahlreiche andere Bodenleihen in Italien, Libellarkontrakte, die eine Geldleistung in sich schließen??). Daraus ergibt sich deutlich, daß naturalwirtschaftliche Vorgänge und geldwirtschaftliche keineswegs chronologisch so zu unterscheiden sind, als wären letztere die jüngere Form, welche aus jener (älteren) allmählich hervorgegangen sei. Beide kommen nebeneinander vor und beruhen auf ganz bestimmten wirtschaftlichen Bedürfnissen und Interessen der Grundherrschaften. Nicht uninteressant ist, daß bei naturalwirtschaftlichen Leiheverhältnissen in Italien doch gelegentlich als Poen für die Übertretung des Kontraktes oder Nichterfüllung der übernommenen Verpflichtungen eine größere Summe Geldes in bestimmter Münze angesetzt wird. So einmal 30 konstantinische Goldsolidi**). Ähnliche Verhältnisse sind aber auch in Deutschland doch nachzuweisen. Der Erzbischof von Trier verlieh 952 Eigenbauland an bestimmten Orten einem Meier behufs Pflanzung von Weingärten (ad vineas plantandas) zu Erbrecht. Augenscheinlich zu-3) Vgl. F. Liebermann, Die Gesetze der Angelsachsen. ırt, 2, 307 (Art. Besthaupt). 32) Vgl. Pivano S.. I contratti agrari in Italia nell’alto medio evo. 1904; S. 284 ff. 33) Pivano a.a.O. p. 1945 fl. 4) Ebda. S.294 n. 22.