[161 schaftsbetrieb gewesen ist, der davon abhängig war und von dort aus geleitet wurde?®). Mitunter erscheint auch der Besitz in einem Dorf mit curia bezeichnet, ohne daß im Urbar selbst an der betreffenden Stelle eine curia dominicalis besonders erwähnt wird’). Man wird also auch da mit Folgerungen über Auflassung oder Zerschlagung der Fronhofswirtschaft doch vorsichtiger sein und jeweils den Einzelfall näher untersuchen müssen. Im ganzen betrachtet ergibt sich, daß die Grundherrschaften auch im 12. Jahrhunderte noch, trotzdem viel Land zu Erbleihe und Teilbau ausgetan war, doch keineswegs die Eigenbauwirtschaft völlig aufgegeben hatten und nicht ein bloßes Renteisystem vorgelegen hat. Das ist wichtig festzustellen, wenn man sich von dem Verhältnis der Natural- und Geldwirtschaft ein richtiges Bild machen will. Ohne Zweifel hat die letztere sich entwickelt und Fortschritte gemacht. Aber wir werden nunmehr eine neue und richtigere Einstellung dazu gewinnen können, wenn wir uns gegenwärtig halten, daß der Ausgangspunkt dieser Entwicklung ein wesentlich anderer war, als bisher angenommen wurde. Erwägen wir, daß schon zur Karolingerzeit keine Geschlossenheit des Grundbesitzes vorhanden war, sondern weithin Streulage vorherrschte, so war auch damals schon die Veranlassung zu Leiheverhältnissen mannigfacher Art gegeben. Teilbau und Erbpacht sind damals bereits nicht selten; ein großer Teil des Gesamtbesitzes war schon im 8. und 9. Jahrhundert tatsächlich nicht in Eigenwirtschaft gehalten, sondern gegen eine Zinsleistung: ausgetan'®). %) Vgl. z. B. im Prümer Urbar a.a.O. S. 184 B: in partibus inferioribus habemus VI curias integras, idest ... numerantur pro una, villicus Monasteriensis tenet Tuntdorpht, Juernesheym et Notine que numerantur pro duabus; quelibet istarum dabit... 7 Ebda. S. 195, No. A: omnes curie hic descripte site sunt apud S. Goarem ex utraque parte Reni. Dazu B: abbas Prumiensis tres habet principales sedes ... Prumia... Monasteri... ap. S. Goarem. Vgl. dazu die Aufzählung von curie, welche ein Graf von Prüm innehatte, ebda. 159 n. 2, sowie auch meine Beobachtungen über ähnliche Verhältnisse in dem deutschen Südosten. Osterr. Urbare ı, x. Einl. CVOIF, ®) Vgl. besonders die Ausführungen Gu&rards zu seiner Ausgabe der großen Polyptycha von St. Germain des Pres und Reims. Ferner G. Seeliger aa. O. sowie v. Below, Probleme der Wirtschaftsgesch. S. 40. Dopsch, Naturalwirtschaft.