67 Selbst die nachteiligen Folgewirkungen, die sich alsbald aus dieser Entwicklung ergeben mußten, die Beschränkung des Um- laufsgebietes, die Minderung der Kursfähigkeit oder mit anderen Worten die Territorialität der Münze, mußten in den einzelnen Territorien — so übel sie volkswirtschaftlich im ganzen doch waren — zu einer Vermehrung des Geldverkehrs beitragen. Je weniger die Münze abströmen konnte, desto größer wurde der Vorrat innerhalb des (beschränkten) Umlaufsgebietes derselben. Und das um so mehr, als die Münzverrufungen!), zu welchen die Münzherren ob der fiskalischen Ausnützung ihres Münzrechtes nicht selten schritten, erst recht die Menge des reellen Münz- vorrates erhöhten. Freilich wurden dadurch die Gepräge oft auch in der Qualität gemindert, der Edelmetallgehalt geringer. Die Preise stiegen, was aber hinwiederum doch die Aufwendung größerer Mengen der vorhandenen Denare notwendig machte. Denn die schlechte Münze hat zu allen Zeiten, auch vor Gresham schon, die gute aus dem Lande vertrieben, da die Kaufleute nur letztere für die importierten Waren in Zahlung nahmen. Wir haben früher schon beobachten können‘), wie man sich gegen die Unsicherheit der Münze zu schützen suchte. Je mehr die Denarprägungen entwerteten, desto mehr mußte man bei Bezahlung größerer Geldsummen einen anderen Ausweg suchen. Man zahlte nach Gewicht des Edelmetalls (Silbers). Lamprecht hat für das Moselland zahlreiche Beispiele dafür zu- sammengestellt!®). Aber nicht nur ungemünztes Edelmetall wurde also in Zahlung genommen, Silber und Goldgeräte, sondern auch Barren und verrufene alte Münze nach ihrem Silbergehalt (Edelmetallgewicht)*®®). Der Geldumlauf im Innern Frankreichs und Deutschlands sowie Italiens konnte seit dem 11. Jahrhunderte auch deshalb größer werden, weil einerseits der Abfluß des Edelmetalls, der noch im 10. Jahrhunderte mit den drückenden und häufigen 13) Ebda. S. 65 ff. sowie Inama-Sternegg DWG., 2, 415. 164) Siehe oben S. 153. 05) DWL. ı1, 379 ff. 06\ Vol. zu dem Bericht der Annal. Bertin. a. 866 u. 877, Über die Normannensteuer in Silber ad pensam, dann auch das Domesday-Book (1083 bis 1086), S. 16 Sudsexe. Boscham: 5o lib. ad arsuram et pensum; S. 209 Bedeford- ;hire: Lestone... 100 ß ad pensum: S. 220 Ledecestrescire 10 ß ad pondus.