[82 Leistungen längst in Geld entrichtet wurden“). Der Grund ist offenbar der gewesen, daß der Landesfürst auf diese Weise jederzeit die Versorgung seiner ritterlichen Dienstmannschaft mit Hafer für deren Pferde gewährleistet sah und zugleich auch unabhängig war gegenüber etwa auftretenden Preiswucher, der sich sonst bei den Lieferanten im Falle großen Bedarfes leicht einstellen konnte. Von hohem Interesse sind auch die Verhältnisse an der Römischen Kurie. Sie hatte frühzeitig, sicher schon im 11. Jahrhundert, eine ausgebreitete Geldwirtschaft betrieben*‘) und war bald zu einer der größten Geld- und Finanzmächte des Mittelalters aufgestiegen, die im 13. Jahrhunderte über reiche Geldschätze verfügte”). Und doch wurde die Familia, d. h. die zanze Hofgesellschaft, Diener wie Beamte, noch im 14. Jahr- hundert naturalwirtschaftlich entlohnt. Sie erhielt nicht nur die Wohnung, sondern auch Essen und Trinken, Kleider, Beleuch- tung, Lieferung für Pferde und Maultiere u. s. w.°). Ich möchte aber darin nicht, wie L. Dehio meinte, den Übergang von Natural- zur Geldbesoldung an der Kurie erblicken, nicht einen Um- schwung, der um die Wende des 13. und 14. Jahrhunderts dort erfolgt ist, indem das eindringende Geld jahrhundertealte Zu- stände zur Auflösung gebracht habe“), Das ist tatsächlich nicht richtig, denn noch im 16. Jahrhunderte wurden den Beamten der Römischen Kurie Dienstbezüge in natura gegeben und die Familia des Papstes großenteils naturalwirtschaftlich entlohnt. Das läßt sich aus der Abhandlung Theod. Sickels über den Ruolo di famiglia des Papstes Pius IV. (15 59—1565) deutlich entnehmen, die bereits 1893 an sehr bekannter Stelle veröffentlicht worden ist”), Hier liegen ebenfalls ganz bestimmte Verhältnisse vor, die gleichfalls nicht in das allgemeine Schema der Generalisierung von Natural- und Geldwirtschaft eingeordnet werden können. Vor- 5) Vgl. die ausführlichen Marchfutterverzeichnisse in UOsterr, Urbare r, 2, 287 ff., dazu die Darlegungen Alfred Mells, ebda. Einleit. CXLVI sowie CLXIV £. 5) Vgl. oben S. 171. 55) Vgl. Steinherz, Die Einhebung des Lyoner Zehnten i. Erzbist. Salzburg. Mitt. d. Inst. 14, ı ff. 5) Vgl. Ludw. Dehio, Der Übergang von Natural- zu Geldbesoldung an der Kurie. Vjschr. f. Soz. u. Wirt. Gesch. 8, 56 ff. (19710). 57) Ebda. 5. 57. 58) Mitt. d. Inst. f. österr. Gesch. Forsch. ı4, 537 ff.