‚57 Auch das Trucksystem, das in Deutschland schon im 15. Jahr- hundert vorhanden war, bedeutete eine Vermehrung der Natural- wirtschaft, da man nun gewerbliche Arbeit und Leistung mit Waren entlohnte. Verschiedene Zunfturkunden aus Köln aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts lassen deutlich erkennen®), daß man dies schon als eine Benachteiligung empfand und sich dagegen zu schützen suchte. Ferner ist die spezifische indirekte Steuer der Städte des späteren Mittelalters, das sog. Ungeld (Akzise), welche auf die Lebensmittel gelegt war, mitunter auch in natura erhoben worden. Arnold hatte seinerzeit darin durchaus Naturalsteuern sehen wollen?), doch haben K. Zeumer“®) und nach ihm besonders G. v. Below®®) dargetan, daß diese Verzehrungssteuer überwiegend in Geld entrichtet wurde. Immerhin kam aber doch auch eine Leistung in natura dabei stellenweise vor””). In Dänemark wurde noch am Ausgang des Mittelalters von allen Heringfischern eine Naturalsteuer unter dem Namen „Königs- kauf“ (Konningskieb) gefordert, derart, daß von jedem Mann der Besatzungen der Fischerboote 3 Wal (240 Stück) Heringe genommen wurden, was 1/9 oder */.2 des gesamten Ertrages darstellt”). Ahnlich wurden auch Zölle mitunter in natura entrichtet, derart, daß ein bestimmter Teil der zu verzollenden Waren als Zoll- abgabe von den Zollbeamten erhoben wurde®?). Diese Naturalzölle haben sich ja sehr lange bis in die neueren Jahrhunderte hinein forterhalten. Auch in Frankreich treten im späteren Mittelalter zahl- reiche Naturalzölle (Weinhandel) noch auf). Ebenso in Italien, z. B. bei den Geschirrhändlern in Verona®*). 88) Vgl. v. Loesch, Die Kölner Zunfturkunden 2, 316 n. 2 (1476); 423 D° 659; 427 $ 6; 432, II. 57) Gesch. d. Freistädte 2, 259 f. 3) Die deutschen Städtesteuern. 1878, S. 92 f. 8) Vgl. Art. „Ungeld“ im Handwörterbuch d. Staatswiss. 3. Aufl., VIII Bd. %) Vgl. dazu auch Rütimeyer a.a. O. S. 20 sowie Klaiber a.a. O. 5. 112. 9) D. Schäfer, Das Buch d. lübeckischen Vogts auf Schonen (Hansische Gesch. Quellen IV). Einleit. S. LII f. %) Vgl. z. B. Lau, Kölns Verfassung und Verwaltung, S. 60; f. Basel: E. Saxer, Das Zollwesen der Stadt Basel, Beihefte z. Vischr. f. Sozial- und Wirt. Gesch., ı. Heft, 1923, S. 67 (Holz). %) Vgl. E. Levasseur, Histoire du commerce de la France 1, 98 (1911). %) Vgl. A. Schaube. Handelsgesch. S. 743-