Damit sind wir bereits zu dem Handel selbst gelangt, der sich zwar im Mittelalter großenteils geldwirtschaftlich abwickelte, jedoch daneben immerhin auch noch beträchtlichen Warentausch kannte. Um die Mitte des ı 3. Jahrhundertes wird in Köln ganz allgemein vorausgesetzt, daß ausländische Kaufleute, die in die Stadt kommen, den Bürgern dort „in pecunia vel re alia“ ver- pflichtet seien?®), Auch auf Schonen galt es noch im 14. Jahrhundert als Recht und alte Gewohnheit der Städte, daß die Kaufleute den Fischern mit Waren Zahlung leisten konnten**). In Italien hat gerade im späteren Mittelalter der Waren- tausch eine gesteigerte Bedeutung gewonnen, wie die Baratto- kontrakte beweisen. Besonders in Florenz treten in den Urkunden der Wollenzunft solche „baratti“ häufig im 14. und 15. Jahr- hunderte entgegen: Tauschgeschäfte zwischen Tuchfabrikanten und Wollhändlern oder aber den Detaillisten, die einen Warenhandel ohne Verwendung des Geldes darstellen. Vielfach wurden diese Naturaltauschgeschäfte im 15. Jahr- hundert geradezu von der Stadt Florenz verboten und nur Ver- kauf gegen Geldzahlung gestattet, oder ein Geschäft ad barattum nur gegen solche Waren erlaubt, die der fremde Kaufmann nach Florenz selbst importiert hatte?”). Die Genuesen nahmen Ende des 14. Jahrhunderts Darlehen nicht nur in Geld, sondern auch in Waren auf (z. B. Pfeffer) mit der Verpflichtung, diese in Geld oder in natura zurückzuzahlen®®), Zu derselben Zeit haben auch große Bankhäuser in Venedig (Soranzo) beim Senate der Stadt durchgesetzt, daß ihnen gestattet werde, große Mengen Ol gegen Eisen und anderen Waren zu tauschen®*). Denselben Zweck, die Verwendung des Bargeldes zu um- gehen, verfolgte auch das auf deutschen Handelsplätzen vorkom- mende Stichgeschäft!”), So tauschten die Ravensburger Ende des ®) Keutgen, Urkk. z. städtisch. Verfassungsgesch. S, 162, $ 46. %) D. Schäfer a.a.O. Einl. S.LVI. ”) Vgl. A. Doren, Stud. aus der Florentiner Wirtschaftsgesch. x, 195 f. ®%) Vgl. H. Sieveking, Genueser Finanzwesen‘ vom 12. bis 14. Jahr- hundert'2, 157. %) Vgl. Nasse, Das venetianische Bankwesen im 145 15. 16. Jahrhundert. Jbb. f. Nat. Okon, 34, 334 ff. (1879). 100) Vgl. ‚Alfred Nagl;, Die Goldwährung und die handelsmäßige Geld- rechnung im Mittelalter. 1894, S. <.