206 16. Jahrhundert mehrere Gemeinweiden und -waldungen, in welche die Bürger ihr Vieh treiben durften. Die Bürger betrieben nicht nur Viehzucht, sondern zum "Teil auch Landwirtschaft. Das war besonders in kleineren Städten der Fall oder dort, wo weniger Gelegenheit für Handel und Verkehr gegeben war, so z. B. in Northeim und Einbeck, den Städten im oberen Leine- tal?®). Im Jahre 1504 verordnete der Stadtrat von Frankfurt a. M. im Interesse der Viehzucht, daß jedes Jahr ein Drittel des Acker- landes der Stadt brachliegen solle**), Noch im 16. Jahrhundert erhielten die Bürger vom Rat bewilligt: freiere Benützung des Stadtwaldes für ihr Holz und auch für das Vieh, das jemand auf seinem Acker im Walde habe, Milderung der Abgabe für die Erlaubnis, ein Schwein im Hause fett zu machen, freien Anteil an Weide und Wasser in der Almende, eine geringere Steuer von Weingärten, Äckern und Wiesen, Abschaffung der kleinen Zehnten*). In Speyer war noch im 17. Jahrhundert ein Teil der Stadt Almend und als solcher Eigentum der Stadrt*®). Ähnlich auch in Baden”). Die Bürger nutzten die gemeinen Wiesen und standen im Genuß von Gras- und Ackeralmenden noch im 16. Jahrhundert, ja in Mannheim noch im ı8. Jahrhundert?) Auch die städtischen Beamten erhielten für ihre Dienste zum Teil noch in der Neuzeit Naturalbezüge. In Freiburg i. B. wurde 1589 beschlossen, den edlen Ratsherren Jährlich vier Klafter Holz zu geben, wenn sie viermal im Stadtrat erschienen“). Ähnliche Bezüge hatten die Ratsherren auch in Zuckmantel (Schlesien)®). In Überlingen gehörte zu den hauptsächlichsten Erwerbs- quellen im 16. und 17. Jahrhundert der Weinbau, der von sämt- lichen Bewohnern der Stadt mehr oder weniger betrieben wurde. Wer in der Überlinger Stadtmark begütert war, hat auch Wein- berge besessen; die Sorge um den Wein in den Gärten und Kellern %) Vgl. H. Dörries, Die Städte im oberen Leinetal, Göttingen, Northeim and Einbeck (1925), S. 39. *) v. Maurer a.a.O., 2, 178. 5) Vgl. M. Lenz in Histor. Zeitschrift 77» 399. %) v. Maurer 2, 175. ”) Vgl. die Almendeordnung v. Jahre 1517, $ 8; ebda, 2, 174. %) Ebda. 2, 778. %) Ebda. 4, 282. ®) Vgl. Jos. Pfitzner, Gesch. d. Bergstadt Z, (1924), S. 172.