207 gehörte mit zu den wesentlichsten Aufgaben der Verwaltungs- behörden dieser Stadt®). In Rothenburg gab es Bauern, die das Bürgerrecht besaßen und anderseits Bürger, die Bauern- oder andere Güter zu eigen hatten. Die Einkünfte dieser Stadt und ihrer Bürger bestanden wesentlich in den Erträgen der Landwirtschaft*). Dort bestimmte der Stadtrat gemeinsam mit den herrschaftlichen Beamten jedes Jahr die Herbst- und Erntezeit und machte sodann die Herbst- und Ernteordnung bekannt®®). Besonders in den kleinen Städten, welche doch damals noch die Hauptmasse bildeten, können wir die engste Verbindung bürgerlichen und agrarischen Lebens beobachten (Bischofsheim, Ochsenfurth, Mergentheim, Heilbronn). Sogar in Heidelberg be- stand der Besitz der wohlhabenden Klassen hauptsächlich aus Grund und Boden, während für Großhandel kein Platz war. Aber selbst die bedeutenderen Städte, in welchen Gewerbe und Handel blühten, besaßen doch auch einen agrarischen Einschlag”). Selbst von Frankfurt a. M. hat ein neuerer Forscher geurteilt, daß der Stadt bis tief in das 16. Jahrhundert hinein noch der landwirtschaftliche Charakter eigen gewesen sei°). Diese neueren Jahrhunderte haben dann eine gewaltige Um- gestaltung des gesamten Wirtschaftslebens mehr oder weniger überall hervorgebracht, indem, um es kurz zu bezeichnen, die Industrie entstand, die alten Formen des Gewerbebetriebes immer mehr durch neue verdrängt wurden und ein Großbetrieb da sich entwickelt hat. Das bedeutete sicher eine Steigerung der Geldwirtschaft und des Kapitalismus. So ist diese Neugestaltung mit Recht gewöhnlich aufgefaßt worden. Aber wir werden uns doch auch fragen müssen, ob nur diese eine Folge dadurch bewirkt 61) Vgl. Friedr. Schäfer, Wirtschafts- und Finanzgesch. der Reichsstadt Überlingen a. Bodensee in d. Jahren 1550—1628. O. Gierkes Untersuchungen Z. Deutschen Staats- u. Rechtsgesch. 44, 45 ff. (1893). 82) Vgl. M. Lenz in Histor. Zschr. 77, 400 ff. (1896). Dazu auch H. W. Bensen, Histor. Unters. üb. d. ehemal. Reichsstadt Rothenburg (1837), Anhang 3. 6) Vgl. die Ordnung v. 1541 bei v. Maurer a.a.0. 3, 7 n° 19. 6) Vgl. Willy Andreas, Die Kulturbedeutung der deutschen Reichsstadt. Deutsche Vjschr. f. Literaturwiss. u. Geistesgesch. 6, 70 (1928). 8%) Fr. Bothe, Beiträge zur Wirtschafts- u. Sozialgesch. der Reichsstadt Frankfurt (1906), S. 76.